Berliner Tageblatt - EU-Kommission will Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Daten in Europa stärken

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EU-Kommission will Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Daten in Europa stärken
EU-Kommission will Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Daten in Europa stärken / Foto: ©

EU-Kommission will Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Daten in Europa stärken

Ob vernetzte Fahrzeuge im Straßenverkehr oder intelligente Industriemaschinen: Im Digitalzeitalter fallen immer größere Datenmengen an und werfen Fragen nach dem Schutz persönlicher Informationen auf. Zugleich bergen die Daten aber auch enorme wirtschaftliche Potenziale, die nach Auffassung der EU-Kommission künftig besser genutzt werden sollen. Am Mittwoch legte die Brüsseler Behörde nun Vorschläge dazu vor, wer unter welchen Bedingungen Zugriff auf den Datenschatz haben soll.

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"Wir wollen Verbrauchern und Unternehmen noch mehr Mitspracherecht darüber einräumen, was mit ihren Daten geschehen darf", erklärte Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager. Nach Angaben der Kommission soll der sogenannte Data Act einerseits für "Fairness" sorgen - und andererseits "einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen".

Binnenmarktkommissar Thierry Breton sprach von einem "wichtigen Schritt auf dem Weg zur Erschließung einer Vielfalt an Industriedaten in Europa zum Wohle von Unternehmen, Verbrauchern, Behörden und der Gesellschaft insgesamt". Bisher werden nach Kommissionsangaben 80 Prozent der Industriedaten nie genutzt, obgleich das Wachstums- und Innovationspotenzial enorm sei.

Das Datengesetz solle nun gewährleisten, "dass Industriedaten unter voller Einhaltung der europäischen Vorschriften weitergegeben, gespeichert und verarbeitet werden", erklärte Breton. Damit sei der Data Act "ein Eckpfeiler einer starken, innovativen und souveränen europäischen Digitalwirtschaft".

Konkret sieht der Vorschlag vor, dass künftig auch die Nutzerinnen und Nutzer von intelligenten Geräten Zugang zu den erzeugten Daten haben sollen und diese auch an Dritte weitergegeben werden können. Bislang werden die Daten häufig ausschließlich von den Herstellern der Geräte gesammelt - also beispielsweise von einem Unternehmen, das ein vernetztes Auto baut oder dem Hersteller eines Smart-Home-Gerätes.

Außerdem sollen kleine und mittlere Unternehmen davor geschützt werden, dass sie von deutlich stärkeren Akteuren bei Verträgen zur gemeinsamen Datennutzung benachteiligt werden. Zudem ist in den Kommissionsplänen vorgesehen, dass staatliche Stellen bei "außergewöhnlichen Umständen" wie etwa Überschwemmungen oder Waldbränden auf Daten zugreifen können, die von Unternehmen gespeichert werden.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte, der Data Act sei "gut gemeint, aber nicht gut gemacht". Die Brüsseler Kommission "schießt über das Ziel hinaus, die Datenwirtschaft auf einen sichereren regulatorischen Boden zu stellen", kritisierte Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Es gebe "kein strukturelles Marktversagen, das die weitgehenden Eingriffe in die Privatautonomie rechtfertigt".

Die EU solle sich "stärker auf die Unterstützung des freiwilligen Datenaustauschs und den Aufbau eines attraktiven europäischen Datenökosystems konzentrieren", forderte sie. Die EU-Kommission müsse beim Data Act zudem "den Anwendungsbereich präzisieren und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewährleisten".

Der Digitalverband Bitkom forderte, der Data Act müsse "so gestaltet werden, dass er die europäische Datenwirtschaft auf Augenhöhe mit den weltweit führenden Digitalstandorten bringt". Nachgebessert werden müsse aber unter anderem bei der Weitergabe von Unternehmensdaten an die öffentliche Hand, "um die Prinzipien der Marktwirtschaft zu erhalten", mahnte Bitkom-Präsident Achim Berg.

Der TÜV-Verband kritisierte, bisher sei nicht geregelt, "wie öffentliche Stellen oder Prüforganisationen Zugang zu Fahrzeugdaten erhalten können, um ihre hoheitlichen Aufgaben für die Verkehrssicherheit sowie den Umwelt- und Klimaschutz wahrnehmen zu können". Entsprechende Regelungen müssten jetzt zügig in den entsprechenden Rechtsvorschriften verankert werden.

H.Seidel--BTB