Berliner Tageblatt - Statistikamt: Weniger Klassenwiederholer in vergangenem Schuljahr

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Statistikamt: Weniger Klassenwiederholer in vergangenem Schuljahr
Statistikamt: Weniger Klassenwiederholer in vergangenem Schuljahr / Foto: © AFP/Archiv

Statistikamt: Weniger Klassenwiederholer in vergangenem Schuljahr

Die Quote der Klassenwiederholer ist im Schuljahr 2022/2023 leicht gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden vom Dienstag wiederholten 2,3 Prozent aller Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen im vergangenen Schuljahr eine Klasse. Im Schuljahr davor waren es 2,4 Prozent gewesen.

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Die Zahl der Klassenwiederholer war aufgrund der veränderten Versetzungsregelungen während der Coronapandemie größeren Schwankungen ausgesetzt. So sank die Quote der Sitzengebliebenen laut früheren Angaben im Schuljahr 2020/2021 bundesweit deutlich auf 1,4 Prozent. In den drei Schuljahren davor hatte sich die Quote hingegen zwischen 2,3 und 2,4 Prozent bewegt.

Insgesamt gab es im Schuljahr 2022/2023 demnach rund 148.800 Schülerinnen und Schüler, die entweder zuvor nicht versetzt worden waren oder freiwillig wiederholten. Das waren 7000 weniger als im vorangegangenen Schuljahr. Wie die Statistiker betonten, lagen für das Schuljahr 2022/2023 allerdings keine Daten für das Saarland vor.

Mehr als die Hälfte - 56 Prozent - der Wiederholerinnen und Wiederholer im Schuljahr 2022/2023 war männlich, 44 Prozent waren weiblich. Damit wiederholten 2,5 Prozent der Schüler eine Klassenstufe, jedoch nur zwei Prozent der Schülerinnen.

Zwischen den einzelnen Bundesländern gab es der Statistik zufolge teils deutliche Unterschiede. Am höchsten war der Anteil in Bayern, wo 4,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2022/2023 eine Klassenstufe wiederholten. Eine vergleichsweise hohe Quote hatte auch Mecklenburg-Vorpommern mit 3,8 Prozent.

Am niedrigsten war dagegen die Wiederholerquote in Berlin mit 1,0 Prozent. Relativ niedrige Quoten wiesen demnach auch Schleswig-Holstein mit 1,2 Prozent und Bremen mit 1,4 Prozent auf. Die Versetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

I.Meyer--BTB