-
US-Medien: Trump wechselte nach Nato-Gipfel heimlich das Flugzeug in Catering-Fahrzeug
-
CL-Quali: Wolfsburg gegen Inter, Eintracht gegen PSG
-
Auch im Westen wieder heißer: Hitze in Frankreich breitet sich wieder aus
-
Schulze fordert stärkere Einbeziehung der Bundeswehr bei Drohnenabwehr
-
Swiss Re: Schäden durch Naturkatastrophen gesunken - aber das Risiko steigt
-
Folgen der Trockenheit: Flusspegel sinken weiter - Rheinpegel in Koblenz einstellig
-
Straße von Hormus bleibt blockiert: Preis für Nordseeöl wieder über 90 Dollar
-
Syriens Ex-Machthaber Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt
-
Ungarns Parlament stimmt über Orban-Kritiker Baka als neues Staatsoberhaupt ab
-
Nächster Rückschlag: Zagadou fehlt Stuttgart wochenlang
-
Hitze und Dürre: Neuer Höchststand bei Ausfällen in französischen Akw
-
Selenskyj: Russland greift Ukraine mit nordkoreanischen Raketen an - Neun Tote
-
Grüne offen für Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern
-
Fast 224 Millionen Übernachtungen: Neuer Rekord für Deutschlands Tourismusbranche
-
Zahl der Opfer nach schwerem Erdbeben in Kolumbien auf mindestens 132 gestiegen
-
Essstörungen: Klinikbehandlungen von Mädchen binnen 20 Jahren verdoppelt
-
Banaszak wirft Regierung "Realitätsverweigerung" bei Klimaschutz vor
-
Niedersachsen: Feuerwehr rettet entkräftetes Reh aus Pool
-
Straße von Hormus bleibt blockiert: Ölpreise steigen deutlich
-
"Keine Playstation": UEFA will zum VAR-Ursprung zurück
-
Mindestens neun Tote und dutzende Verletzte bei neuen russischen Angriffen auf Ukraine
-
Trump: Entmachtung von Infantino wäre "schrecklicher Fehler"
-
Niedrigwasser: Institut für deutsche Wirtschaft erwartet Produktionskürzungen
-
Varfolomeev: Mit der Schildkröte vom Papa zu WM-Gold?
-
"Attacke und Vollgas": Lückenkemper schaltet auf Angriff
-
Polanski von Wucht der Kritik "verwundert"
-
"Aktie wird steigen": Matthäus rät BVB zu El Mala
-
Bremm kämpft sich zu Silber: "Kein Zufall"
-
Als Ersatz zu EM-Bronze: Jahn "super happy"
-
Trump: Entmachtung von Infantino wäre ein "schrecklicher Fehler"
-
Hohe Spritpreise: Immer mehr Autofahrer steigen aufs E-Auto um
-
Kolumbien von stärkstem Beben seit einem Jahrzehnt erschüttert - Mehr als hundert Tote
-
Hitzetage in Deutschland: Handel fordert Maßnahmen zur Abkühlung der Innenstädte
-
Zeitung: Trump wechselte nach Nato-Gipfel heimlich das Flugzeug
-
Korruptionsverfahren gegen indischen Magnaten Adani in USA eingestellt
-
Behörden: Fünf Tote und 20 Verletze bei russischem Angriff auf Saporischschja
-
ePropelled baut seine Produktionsflächen mit 60 Millionen $ an Fördermitteln der US-Regierung aus, um die Lieferkette für Drohnenantriebe in den USA zu stärken
-
NeuralCloud, eine Tochtergesellschaft von AI/ML Innovations, erhält die Zertifizierung nach ISO 13485:2016 (MDSAP)
-
Rufe nach Aufnahme von Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung
-
Trump verstärkt Vorgehen gegen Impfungen
-
Iran-Krieg: Trump verlängert Lockerung der Schifffahrtsregeln in den USA
-
Klingbeil nimmt geplante Kürzung von Steuerfreibeträgen für Vereine zurück
-
Türkisches Parlament beschließt PKK-Amnestie - Keine Angaben zu Öcalan
-
Leichtathletik-EM: Bremm stürmt zu 5000-m-Silber
-
Russische Anti-Kriegs-Partei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen
-
Tränen bei Lückenkemper: Aus im Halbfinale
-
30 Jahre nach Mord an Tupac Shakur: Prozess in Las Vegas begonnen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Erste deutsche Medaille: Mabry holt EM-Bronze
-
Mehr als 70 Prozent Englands von Dürre betroffen
Urteil: Hochschulprofessor muss Forschungspreisgeld als Lohn versteuern
Auch das Forschungspreisgeld eines Professors für wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich muss als Arbeitslohn versteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Münster laut Mitteilung vom Dienstag im Fall eines Wissenschaftlers, der im Jahr 2018 einen mit Geld dotierten Forschungspreis für seine Habilitation bekommen hatte. Das Finanzamt stufte den Preis als Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit ein. Dagegen ging der Hochschullehrer gerichtlich vor.
Als dem Hochschullehrer die höchste Hochschulprüfung im Jahr 2016 zuerkannt wurde, arbeitete er demnach bereits seit zwei Jahren als Professor an einer anderen Universität. Die Auszeichnung erhielt er für insgesamt acht wissenschaftliche Veröffentlichungen. Gegen die Einstufung des Finanzamts klagte er, weil es keine Dienstaufgabe sei, eine Auszeichnung zu erhalten.
Das Finanzgericht wies die Klage des Professors ab. Auch Auszeichnungen und das damit verbundene Preisgeld für Forschungsarbeiten seien als Arbeitslohn zu betrachten, "wenn die Zuwendung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts habe", erklärte das Gericht. Anders stelle es sich bei Auszeichnungen dar, mit denen etwa das Lebenswerk oder die Persönlichkeit geehrt würden.
In diesem Fall gehörten Forschung und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu den Dienstaufgaben des Professors. Damit bestehe ein "unmittelbarer Zusammenhang" zwischen der Habilitation des Hochschullehrers als Forschungsleistung und dem Dienstverhältnis. Dabei spiele auch keine Rolle, dass der Kläger bereits an eine andere Hochschule berufen worden sei, bevor er die höchste Hochschulprüfung ablegte. Über eine Revision würde der Bundesfinanzhof entscheiden.
Y.Bouchard--BTB