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Bundeskabinett beschließt längere Investitionen in Ganztagsbetreuung
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zu längeren Investitionen in den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Schulen beschlossen. Das entsprechende Investitionsprogramm des Bundes läuft durch die Entscheidung vom Montag nun zwei Jahre länger. Damit können Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen werden.
Durch das Investitionsprogramm will der Bund gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter schaffen. Dieser gilt für Erst- bis Viertklässler stufenweise ab 2026/2027 und ab dem Schuljahr 2029/2030 vollständig.
Die nun vorgesehene Verlängerung soll den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, begonnene und geplante Maßnahmen zu realisieren. Auf die Verlängerung um zwei Jahre hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.
Es sei "richtig, dass wir den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, diese Angebote weiter auszubauen – denn Planungsverfahren dauern, oft fehlen Fachkräfte oder Lieferengpässe bremsen Vorhaben vor Ort", erklärte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). "Die Bundesmittel von 3,5 Milliarden Euro stehen nun bis 2029 bereit – das schafft verlässliche Planungsgrundlagen. So kann weiter an guten und erreichbaren Angeboten für jedes Grundschulkind gearbeitet werden."
Das Ziel der Bundesregierung sei, "mehr Qualität, mehr Plätze und echte Unterstützung für mehr Bildungsgerechtigkeit" zu erreichen. "Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir als Bundesregierung so schnell zu einem Gesetzentwurf gekommen sind, der die ausdrücklichen Wünsche von Ländern und Kommunen umsetzt."
R.Adler--BTB