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BGH verhandelt über Sonderbeiträge von ehrenamtlichem Bürgermeister an Partei
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (12.00 Uhr) in Karlsruhe über die Frage, ob ein ehrenamtlicher Bürgermeister Sonderbeiträge an eine Partei zahlen muss. Konkret geht es um die CDU im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt. Der Beklagte war bis 2019 Mitglied. 2015 trat er zu einer Bürgermeisterwahl als Einzelkandidat - ohne Unterstützung der Partei - an und wurde gewählt. (Az. II ZR 144/21)
In seiner Zeit als ehrenamtlicher Bürgermeister bekam er monatlich 765 Euro Aufwandsentschädigung. Der CDU-Kreisverband zog vor Gericht, um zu erstreiten, dass er die in der Finanz- und Beitragsordnung der Partei vorgesehenen Sonderbeiträge für ehrenamtliche Bürgermeister zahlt, siebeneinhalb Prozent der Aufwandsentschädigung. Insgesamt geht es um 740 Euro. Amtsgericht Naumburg und Landgericht Halle entschieden gegen den Bürgermeister. Nun befasst sich der BGH mit dem Streit.
E.Schubert--BTB