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BGH bestätigt Hafturteil gegen Kölner Kommunalpolitiker wegen Körperverletzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Kommunalpolitikers zu dreieinhalb Jahren Haft bestätigt. Der frühere Kölner Politiker ist damit rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und illegalen Waffenbesitzes verurteilt, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Er verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln als unbegründet. (Az. 2 StR 210/22)
Der heute 75-jährige Angeklagte hatte nach Feststellungen des Gerichts im Dezember 2019 eine Gruppe von vier Menschen, die sich nachts vor seinem Grundstück aufhielten, zunächst beleidigt. Die jungen Männer waren laut Angaben alkoholisiert, rauchten Cannabis und sangen zu lauter Musik. Wegen der Ruhestörung kam es zu einem Streit. Dabei fielen teils ausländerfeindliche Beleidigungen.
Der Streit eskalierte schließlich, woraufhin der Angeklagte einem der Männer ohne Tötungsabsicht in den Oberarm schoss. Lebensgefahr bestand laut Gericht nicht. Der 75-Jährige wurde kurz nach der Tat festgenommen. Er war von 2014 bis 2020 Mandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Porz.
E.Schubert--BTB