- US-Regierung: Menschenrechtsverstöße durch israelische Truppen im Westjordanland
- Sieger Nadal mit erstem Satzverlust in Madrid
- Bergbau-Konzerne bieten Milliarden-Entschädigung wegen Dammbruch in Brasilien an
- Betreiber von Lokal in Düsseldorf erschossen: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
- Ancelotti: "Fantastische Erinnerungen" an München
- Rufe nach Konsequenzen nach Islamisten-Demo in Hamburg
- Gespräche zwischen Columbia University und Protestierenden geplatzt
- Verschwundener Arian: Polizei sucht nur noch "anlassbezogen"
- Kroatischer Regierungschef: Neue Koalition wird "in kommenden Tagen" vorgestellt
- Finanzministerium will Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung anheben
- Freispruch in Prozess um Geiselnahme und Vergewaltigung in Marbach am Neckar
- Scholz nach Islamisten-Demo in Hamburg: Alle Straftaten müssen verfolgt werden
- Mutmaßliche Pläne für Staatsstreich: Prozess gegen Reichsbürger in Stuttgart begonnen
- Minister des Weimarer Dreiecks fordern Aufbau einer europäischen Medienplattform
- Buchmann nicht im Giro-Team: "Enttäuschung und Frustration"
- Paar steht im Flugzeug vor Landung auf - Pilot veranlasst Abholung durch Polizei
- Tödlicher Unfall auf Baustelle für Fehmarnbelt-Tunnel
- Mutmaßlicher Russland-Spion bei Bundeswehr legt Geständnis ab
- Unbekannte stehlen in bayerischem Weißenhorn knapp 500 Gasflaschen
- Mordfall von 1991: Weitere Festnahme im Fall von getöteter 28-jähriger Frau
- Lieferdienst Getir bestätigt Rückzug aus Deutschland, USA und Großbritannien
- Klage wegen angeblichen Corona-Impfschadens scheitert vor Landgericht Karlsruhe
- Prozess um Munitionsdiebstahl: Drei LKA-Beamte in Dresden vor Gericht
- Brandenburger Verfassungsschutz registriert mehr Rechtsextremisten
- Polnische Bauern heben alle Blockaden an der Grenze zur Ukraine auf
- Verband: Verkehrsunternehmen sollen E-Scooter-Verbot in Bus und Bahn überdenken
- Inflation bleibt im April bei 2,2 Prozent
- Kritik und Gelassenheit bei Grünen nach FDP-Parteitag
- Verschwundener Arian: Bislang Fläche von mehr als 2000 Fußballfeldern abgesucht
- Scholz: Beitritt von Westbalkanstaaten zur EU ist "überfällig"
- Russland setzt Offensive im Osten der Ukraine mit schweren Angriffen fort
- In Bayern getötete ukrainische Soldaten: Generalstaatsanwaltschaft ermittelt
- Mutmaßliche Reichsbürgergruppe vor Gericht: Mammutprozess in Stuttgart gestartet
- Inflation im April bleibt bei 2,2 Prozent
- Wohnhäuser in Deutschland werden immer größer
- Krankenkasse: Großteil von Rückenoperationen unnötig
- Schottlands Regierungschef Yousaf tritt zurück
- 45-Jähriger stirbt nach Schüssen auf offener Straße in hessischem Rüsselsheim
- Tuchel: Viele Fragezeichen vor Real-Klassiker
- Blinken wirbt für engere Verflechtung der Verteidigung zwischen Golfstaaten
- Rechtsextremer Verlag: OLG Dresden verurteilt drei Angeklagte wegen Mitarbeit
- E-Autos hängen in ADAC-Pannenstatistik Verbrenner ab
- Studie: Zehn Prozent mehr Bus und Bahn statt Auto spart 19 Milliarden Euro ein
- Zahl politisch motivierter Gewalt-Straftaten 2023 gesunken
- Aufgabenteilung bei deutsch-französischem Kampfpanzer präzisiert sich
- Urteil: Sogenannte afghanische Handschuhehe kann in Deutschland gelten
- Anders als Merkel: Kramp-Karrenbauer nimmt an CDU-Parteitag teil
- Mindestens fünf Todesopfer bei Tornado-Serie im Zentrum der USA
- DAK: Krankenstand in Deutschland hält sich weiter auf hohem Niveau
- Unkorrigierbare Fehler: Österreichische Datenschützer knöpfen sich ChatGPT vor
Unionsfraktion scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag gegen Nachtragshaushalt
Eine Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Pandemie gedacht war, kann vorläufig im Energie- und Klimafonds bleiben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag, dass es einen Eilantrag der Bundestagsfraktion von CDU und CSU dagegen ablehne. Die Umschichtung, die im zweiten Nachtragshaushalt 2021 beschlossen wurde, soll in Karlsruhe aber noch grundsätzlich geprüft werden. (Az. 2 BvF 1/22)
Die Kredite waren vom Bundestag wegen der Pandemie-Notlage genehmigt worden, wofür die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt wurde. Sie wurden dann aber doch nicht gebraucht und in den Fonds verschoben. Die Union zog deswegen im Frühjahr vor das Bundesverfassungsgericht, um den Vorgang prüfen zu lassen. Um zu verhindern, dass bereits Geld aus dem Fonds ausgegeben wird, reichte die Fraktion außerdem den Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Gericht ein.
Damit hatte sie aber keinen Erfolg. Das Gericht erklärte, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen erscheine. Eine einstweilige Anordnung hätte aber große Nachteile, wenn das Gesetz sich später als verfassungsgemäß erweise: Dann stünden die 60 Milliarden Euro vorläufig nicht zu Verfügung, was beispielsweise die Planungssicherheit für Investitionen gefährde.
R.Adler--BTB