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Kein Strafverfahren gegen Oberbürgermeister von Halle wegen Impfaffäre
Das Landgericht Halle an der Saale hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den suspendierten Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) wegen der sogenannten Impfaffäre abgelehnt. Was ihm zur Last gelegt werde, sei keine Straftat, erklärte das Gericht am Freitag. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker und seiner früheren Büroleiterin gemeinschaftliche veruntreuende Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten vorgeworfen.
Sie sollen dafür gesorgt haben, dass neun Mitglieder des vom Oberbürgermeister geleiteten Krisenstabs sowie acht Stadträtinnen und Stadträte schon Anfang 2021 eine Impfung gegen das Coronavirus erhielten, obwohl sie nach der damals geltenden Priorisierung keinen Anspruch darauf hatten.
Das Gericht erklärte aber nun, die Verabreichung des Impfstoffs sei nicht rechtswidrig gewesen. Das Hauptverfahren gegen Wiegand und seine Büroleiterin wird damit nicht eröffnet. Es ist gegen die Entscheidung aber noch eine Beschwerde zum Oberlandesgericht Naumburg möglich.
M.Furrer--BTB