-
China kritisiert EU-Untersuchung zu Übernahme von Mediamarkt-Konzern scharf
-
Vermisste 29-Jährige aus Baden-Württemberg offenbar in Schweden von Partner getötet
-
Thüringen: AfD beantragt erneut Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Merz verurteilt Aufruf Ben Gvirs zur gezielten Tötung von Palästinensern
-
Drei Jugendliche flüchten in Hessen mit gestohlenem Auto vor Polizei
-
Britischer Premier: Bis Weihnachten soll niemand mehr auf der Straße schlafen müssen
-
US-Prozess um Social-Media-Sucht: Staatsanwältin wirft Meta "Ausnutzung" von Kindern vor
-
Füllkrug-Rückkehr: "Emotion und Leidenschaft" als Lohn
-
Niedrige Gasspeicherstände: Wirtschaftsministerium beobachtet die Lage "genau"
-
Paris nennt Äußerungen des israelischen Ministers Ben Gvir "unerträglich"
-
Speyerer Bischof Wiesemann legt Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder
-
Scharfe Kritik an neuen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof
-
Polizisten schießen auf 14-Jährigen mit Waffenattrappe nahe Haltestelle in München
-
Studie: Gebündelte Sozialleistungen können Armutsrisiko senken
-
Königin Camilla berichtet über Zeit nach Krebsdiagnose für Charles III.
-
Merz verurteilt Aufruf von Israels Ben Gvir zu Tötungen von Palästinensern scharf
-
"Finale dahoam"? München bewirbt sich um 2028
-
OpenAI zeigt ab Montag auch in Deutschland Werbeanzeigen bei ChatGPT
-
Moskau: Russland und Ukraine übergeben bei Gefangenenaustausch jeweils 103 Soldaten
-
Justizministerin Hubig will Mietern Einbau von Klimaanlagen erleichtern
-
US-südkoreanisches Manöver nach Trump-Kritik um fast die Hälfte der Zeit verkürzt
-
Hoeneß sichert Musiala Unterstützung zu: "Ich war sprachlos"
-
Merz verurteilt Äußerungen von israelischem Minister Ben Gvir scharf
-
Nord-Stream-Sabotage: Bundesanwaltschaft lässt ukrainischen Taucher erneut festnehmen
-
Kind bei Forstarbeiten in Bayern von umstürzendem Baum erschlagen
-
EZB-Chefin Lagarde warnt: Europa darf KI-Revolution nicht verpassen
-
Zweite Festnahme wegen Nord-Stream-Anschlägen: Taucher in Kroatien gefasst
-
Chinesischer Roboterhersteller Unitree feiert fulminantes Börsendebüt
-
"Riesiger Fehler": Kyrgios wegen Kokainkonsums suspendiert
-
Krankhaftes Horten von Tieren: Untersuchung findet 343 Fälle in Jahr 2023
-
Sterbehilfe in Frankreich nun unter Auflagen erlaubt - Umstrittenes Gesetz in Kraft
-
Erneuter Anstieg 2025 der Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse
-
Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Sachsen-Anhalt
-
OpenAI zeigt ab kommender Woche auch in Deutschland Werbeanzeigen bei ChatGPT
-
Linken-Chefin hält an Enteignungen fest: "Das müssen wir uns leisten können"
-
Knobloch vergleicht die AfD mit der NSDAP - und plädiert für Verbotsverfahren
-
Einigung in letzter Minute: Trump setzt angekündigte Zölle gegen Kanada aus
-
Blitz-Comeback: Kane und Olise auch beim Supercup dabei
-
Japan nennt US-Sanktionen gegen IStGH-Präsidentin Akane "sehr bedauerlich"
-
Hubertz: Hitzeschutz kein Widerspruch zu mehr Wohnungsbau
-
Belagerung durch Siedler: US-Palästinenser hisst US-Flagge an seinem Haus
-
Schwertransporterunfall: Gesperrte Autobahn A2 nach fast 30 Stunden wieder frei
-
Waldbrand in Ostbelgien laut Behörden "eingekreist" - Lage bleibt "kompliziert"
-
Nach KI-Hackerangriff: OpenAI kündigt stärkere interne Kontrollen an
-
Nach Trump-Kritik: US-südkoreanisches Manöver soll nach der Hälfte der geplanten Dauer enden
-
Vor Heim-WM: New York weiter ohne Sabally und Fiebich
-
CDU-Generalsekretärin Hoppermann lehnt Zusammenarbeit mit der Linken ab
-
Rodri schwärmt von Flick - emotionale Verabschiedung von City
-
Trump setzt angekündigte Zölle gegen Kanada in letzter Minute aus
-
Berufungsprozess zu aufsehenerregenden Pilz-Morden in Australien begonnen
Mordaufrufe bei Telegram - BGH bestätigt Unterbringung von Reichsbürger in Psychiatrie
Ein Mann aus der Reichsbürgerszene, der angebliche Todesurteile über den Messengerdienst Telegram versandte, muss dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Oldenburg, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den damals 55-Jährigen im September in eine Klinik einweisen lassen, weil er wegen einer Wahnerkrankung nicht schuldfähig sei. (Az. 3 StR 501/22)
Dagegen wandte sich der Mann mit einer Revision an den BGH, die nun jedoch zurückgewiesen wurde. Der Mann war ursprünglich unter anderem wegen der versuchten Anstiftung zum Totschlag angeklagt. Das Landgericht stellte fest, dass er sich für einen vom früheren US-Präsidenten Donald Trump ernannten "Commander" der US-Streitkräfte hielt, der mit der Ausübung von Hoheitsrechten in Deutschland beauftragt worden sei.
Er glaubte demnach an das Weiterbestehen des ehemaligen Oberkommandos der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa, das den militärischen Kampf gegen Nazi-Deutschland in den letzten rund eineinhalb Jahren des Zweiten Weltkriegs organisiert hatte. In Wirklichkeit wurde diese Institution 1945 aufgelöst.
Laut Landgericht betrieb der Mann Telegram-Kanäle mit tausenden Followern, überwiegend andere Reichsbürger, und versuchte auf diesem Weg Befehle zu erteilen. Einen Follower habe er per Sprachnachricht dazu aufgefordert, den Bürgermeister einer Kleinstadt zu töten, weil der ein sogenanntes "Amtsblatt der Hohen Kommission" nicht im Ratshaus auslegen wollte. Gegen viele andere Menschen habe er Todesurteile verkündet - so etwa gegen Polizisten, Justizangehörige, einen Journalisten.
Auch Menschen, die sich für Corona-Impfungen aussprachen oder gegen Reichsbürger vorgingen, wollte er demnach tot sehen. Er sei davon ausgegangen, dass Gleichgesinnte seine Autorität anerkennen und die von ihm ausgesprochenen Todesurteile vollstrecken würden.
Das Landgericht hielt den psychisch kranken Mann für gefährlich für die Allgemeinheit. Es ordnete darum an, dass er unbefristet in einer psychiatrischen Klinik bleiben solle, was der BGH nun bestätigte.
M.Ouellet--BTB