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Carlsberg wegen Beteiligung an Bierkartell zu 50 Millionen Euro verurteilt
Wegen der Beteiligung am sogenannten Bierkartell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Brauerei Carlsberg zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung vom Dienstag als erwiesen an, dass der damalige Geschäftsführer von Carlsberg 2007 an einem "kartellrechtswidrigen Informationsaustausch teilgenommen" habe. Demnach war auf einer Messe mit Vertretern anderer Brauereien, darunter Bitburger und Warsteiner, eine "zeitnahe Preiserhöhung aufgrund stark gestiegener Rohstoffkosten erörtert" worden.
2008 erhöhten die Brauereien dann die Preise. Der Carlsberg-Geschäftsführer habe das Wissen aus der Besprechung genutzt und "gegenüber der dänischen Konzernmutter sicherer auftreten" sowie die Preiserhöhung "einfacher und bestimmter gegenüber Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel durchsetzen" können, urteilte das Gericht.
Das Bundeskartellamt hatte 2013 und 2014 gegen eine Reihe von Brauereien und Verbänden wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt, auch gegen Carlsberg selbst. Carlsberg wurde zunächst zu 62 Millionen Euro Strafe verurteilt - dagegen ging die Brauerei aber gerichtlich vor.
Auch jetzt können die Brauerei, die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskartellamt gegen das Urteil binnen einer Woche Rechtsbeschwerde einlegen. Darüber entscheidet dann der Bundesgerichtshof.
K.Brown--BTB