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Prozess um Gondelabsturz mit drei Toten vor hessischem Amtsgericht begonnen
Vor dem Amtsgericht im hessischen Eschwege hat am Dienstag der Prozess um einen Gondelabsturz an einem Sendemast am Hohen Meißner mit drei Toten begonnen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Kassel wirft einem Geschäftsführer und einem Elektriker fahrlässige Tötung vor. Der Geschäftsführer einer Berliner Firma soll mitverantwortlich für den Absturz gewesen sein.
Seine Firma soll am Tag des Unfalls im September 2019 eine auf einem Fahrzeuganhänger montierte betriebseigene Hydraulikseilwinde als Teil einer mobilen Seilbahn verwendet haben. Diese habe aber nicht den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprochen.
Die mobile Seilbahn hätte laut Anklage nicht für den Transport von Menschen in große Höhe benutzt werden dürfen. Die Seilwinde habe keine zusätzlichen Sicherungssysteme gehabt, die ein vollständiges Abstürzen der Gondel hätten verhindern können.
Der mitangeklagte Elektriker soll die Seilwinde im Februar 2019 fehlerhaft gewartet haben. Dabei habe der 63-Jährige versehentlich eine Hülse nicht ordnungsgemäß eingesetzt. Laut Anklage soll das dazu beigetragen haben, dass das Stahlseil der Seilwinde in einen ungebremsten Freilauf geriet.
Das Unglück ereignete sich am 3. September 2019. Die Mitarbeiter der Berliner Firma sollten mit einem Transportkorb am Mast rund 200 Meter nach oben transportiert werden, um neue Antennen anzubringen.
Es kam zu Komplikationen, die Gondel hing freischwebend an einem Stahlseil und stürzte aus rund 80 Metern Höhe ab. Die drei Arbeiter im Transportkorb erlitten tödliche Verletzungen. Die Sendeanlage auf dem Hohen Meißner, einem Mittelgebirge im Fulda-Werra-Bergland, wird vom Hessischen Rundfunk betrieben.
Der Berg liegt in der Nähe von Hessisch Lichtenau, rund 40 Kilometer südöstlich von Kassel. Mit einer Höhe von 753,6 Metern gehört er zu den höchsten Bergen Hessens. Bekannt ist der Hohe Meißner für zahlreiche Wanderwege.
I.Meyer--BTB