-
"Das sind keine beliebten Projekte": Warken will an Reformkurs festhalten
-
Ausgaben für Sozialhilfe 2025 um sechs Prozent gestiegen
-
Aufgabe gegen Swiatek: Sorgen bei Rybakina vor US Open
-
Waldbrände: SPD spricht sich für besondere Auszeichnung für Feuerwehrleute aus
-
Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong schuldig gesprochen
-
IS-Anhängerin soll Anschlag auf Parlament von Bundesstaat New York geplant haben
-
Nach Jodie Foster benannte Schlange in England erfolgreich gegen Krebs behandelt
-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
Kein Anspruch auf angenehmes Fahrgefühl bei Vollbremsung
Wer in Rheinland-Pfalz ein Auto kauft, hat keinen Anspruch auf ein angenehmes Fahrgefühl bei einer Vollbremsung. Der Käufer kann sich wegen seines persönlichen Empfindens, demnach sich das Fahrzeug bei einer Gefahrenbremsung nicht sicher verhalte, nicht vom Kaufvertrag lösen, teilte das Oberlandesgericht Zweibrücken am Mittwoch mit. Einen Fehler am Fahrzeug liege nicht vor. (Az.: 4 U 187/21)
Der Käufer wollte das fabrikneue Auto zurückgeben, weil er bei abrupten Bremsungen ein unsicheres Fahrgefühl beanstandete: Er habe den Eindruck, dass es dabei kaum zu stabilisieren sei und nach rechts ziehe. Das Autohaus überprüfte das Fahrzeug daraufhin mehrmals, das Problem wurde aus Sicht des Klägers aber nicht behoben.
Das Landgericht Kaiserslautern wies die Klage ab, diese Entscheidung bestätigten die Richter in Zweibrücken nun. Bei der Frage, ob ein Fehler am Fahrzeug vorliegt, komme es auf die Ansicht eines Durchschnittskäufers an, urteilten sie.
Sicherheitsmängel am Auto seien nicht feststellbar gewesen. Wegen seiner eingebauten elektronischen Stabilitätskontrolle kompensiere das Auto das vom Kläger als unangenehm empfundene Übersteuern, erklärte das Gericht.
Außerdem trete das Phänomen nur ausnahmsweise bei Gefahrenbremsungen auf. Diese sei für den Fahrer immer außergewöhnlich und gehe mit einem nicht alltäglichen Fahrverhalten des Autos einher, erklärten die Richter weiter. Dass sich das Auto in dieser Ausnahmesituation immer angenehm steuern lasse, gehöre nicht zur Erwartung eines Durchschnittskäufers.
R.Adler--BTB