Berliner Tageblatt - Regierung will Grundsatzentscheidungen in Massen-Rechtsstreits erleichtern

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Regierung will Grundsatzentscheidungen in Massen-Rechtsstreits erleichtern
Regierung will Grundsatzentscheidungen in Massen-Rechtsstreits erleichtern / Foto: © AFP/Archiv

Regierung will Grundsatzentscheidungen in Massen-Rechtsstreits erleichtern

Die Bundesregierung will in Rechtsstreitigkeiten mit sehr vielen Betroffenen höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen erleichtern. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Mittwoch einen Referentenentwurf zur Einführung eines sogenannten Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (BGH). Damit soll das BGH für solche Fälle neue Befugnisse bekommen.

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Der Entwurf bezieht sich auf Vorgänge mit zahlreichen gleichgelagerten Gerichtsverfahren - etwa Klagen gegen Autohersteller wegen des Dieselskandals oder gegen Banken wegen unzulässiger Klauseln in Kreditverträgen. Solche Rechtsstreitigkeiten hätten in den vergangenen Jahren stark zugenommen, erläuterte das Bundesjustizministerium. "Die daraus entstehenden Massenverfahren, in denen sich meist dieselben grundsätzlichen Rechtsfragen stellen, sind eine Herausforderung für die Justiz", erklärte Minister Marco Buschmann (FDP).

Solange diese Grundsatzfragen nicht durch den BGH geklärt sind, laufen nämlich die zahlreichen Klagen in den unteren Instanzen weiter. Eine Befassung des BGH wiederum wird teilweise dadurch verhindert oder verzögert, dass sich die beteiligten Parteien auf einen Vergleich einigen oder ihre Revision schlicht zurückziehen. Ohne höchstrichterliche Klärung werden "die Instanzgerichte daher immer wieder mit neuen Verfahren zu gleichgelagerten Sachverhalten belastet", erklärte das Ministerium.

Der BGH soll deshalb die Möglichkeit bekommen, ein einzelnes Gerichtsverfahren, in dem Revision eingelegt wurde, zum Leitentscheidungsverfahren zu erklären. Er kann dann grundsätzliche Rechtsfragen entscheiden, die für alle gleichgelagerten Fälle relevant sind - und er kann dies auch tun, wenn die Revision zurückgenommen oder ein Vergleich geschlossen wird.

Gleichzeitig können Gerichte der unteren Instanzen die bei ihnen anhängigen, ähnlichen Verfahren aussetzen, um zunächst die BGH-Leitentscheidung abzuwarten. Voraussetzung ist, dass die Streitparteien damit einverstanden sind.

"Die Leitentscheidung entfaltet dabei keinerlei formale Bindungswirkung und hat auch keine Auswirkungen auf das der Leitentscheidung zugrundeliegende konkrete Revisionsverfahren", erläuterte das Ministerium. Sie diene jedoch "den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und Orientierung dafür, wie die Entscheidung der Rechtsfragen gelautet hätte". Dies sorge für mehr Rechtssicherheit und entlaste die Gerichte.

J.Bergmann--BTB