Berliner Tageblatt - Prozess gegen ehemaligen Kitapraktikanten wegen Missbrauchs in Berlin begonnen

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Prozess gegen ehemaligen Kitapraktikanten wegen Missbrauchs in Berlin begonnen
Prozess gegen ehemaligen Kitapraktikanten wegen Missbrauchs in Berlin begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Prozess gegen ehemaligen Kitapraktikanten wegen Missbrauchs in Berlin begonnen

Weil er während seines Praktikums in einer Kindertagesstätte zwei Kinder missbraucht haben soll, muss sich seit Dienstag ein 21-Jähriger vor dem Berliner Landgericht verantworten. Justin U. C. räumte zu Prozessbeginn die Vorwürfe "umfassend" ein, wie es in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung hieß. Laut Anklage hatte der damals zuerst 18- und dann 19-Jährige von Februar bis Mai 2021 ein Praktikum in einer Kita im Stadtteil Wilmersdorf absolviert.

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Dieses war Teil seiner Ausbildung zum Sozialassistenten, die er später abbrach. Als Praktikant in der Kita gehörte es demnach zu seinen Aufgaben, die Kinder während der Mittagspause zu Bett zu bringen. Dabei soll es zu den beiden Missbrauchsfällen an einem drei und einem vier Jahren alten Mädchen gekommen sein, von denen diese später ihren Eltern berichteten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann sowohl sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen als auch von Kindern vor.

Sein Mandant sei "entsetzt über sein eigenes Verhalten", sagte der Verteidiger des 21-Jährigen. Er wolle sich in therapeutische Behandlung begeben, zudem bei den Kindern entschuldigen. Solche Taten seien bei ihm vorher noch nicht vorgekommen und werde es auch danach nicht wieder geben. Er wisse nicht genau, wie es dazu gekommen sei, ergänzte der Angeklagte. "Das kam spontan."

Der Mann hatte bei Begehung der ihm vorgeworfenen Taten das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und gilt deshalb als Heranwachsender. Das Verfahren findet deshalb vor einer Jugendkammer statt. Bislang wurden dafür drei weitere Termine bis Ende Juni angesetzt. Sollte die Kammer ihn für schuldig befinden, müsste sie entscheiden, ob er nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu bestrafen ist.

I.Meyer--BTB