-
PSG zum 14. Mal französischer Meister
-
ManCity hält Titelkampf spannend
-
Inter gewinnt die Coppa Italia und macht das Double perfekt
-
Tod von "Friends"-Darsteller Perry: Zwei Jahre Haft für weiteren Angeklagten
-
Fußball-WM: Kalifornien prüft mögliche Verstöße beim Ticket-Verkauf
-
Grünes Licht des Senats: Neuer US-Zentralbankchef Warsh kann Freitag antreten
-
Zustimmung des Senats: Neuer US-Zentralbankchef Warsh kann Amt am Freitag antreten
-
Regierungskrise in Lettland nach Absturz ukrainischer Drohnen und Ministerrücktritt
-
"Unerschrockener Verkünder": Steinmeier verteidigt Papst gegen Trumps Kritik
-
Stürze und Irrfahrt: Arrieta entscheidet wilde Ausreißer-Etappe
-
Selenskyj: Russland feuert 800 Drohnen ab - Mindestens sechs Tote in der Ukraine
-
Bild von US-Außenminister Rubio im Trainingsanzug geht viral
-
Nicht deklarierte Spende: Britisches Parlament ermittelt gegen Reform UK-Chef Farage
-
Im Pokalfinale: Popp bereit für die Startelf
-
"Herr der Ringe"-Regisseur Jackson arbeitet an Drehbuch für "Tim und Struppi"
-
Tötungsdelikt in Wassenberg: 37-Jähriger von maskiertem Unbekannten erschossen
-
Arzt in Brandenburg wegen Kindesmissbrauchs in 130 Fällen angeklagt
-
Lebenslange Haft in Mordprozess um beim Joggen überfahrenen Ehemann in Dresden
-
Sarkozy-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert erneut sieben Jahre Haft
-
EU-Behörde: Keine Hinweise auf Mutation von Hantavirus
-
Linken-Vorsitz: Schwerdtner und Pantisano treten zusammen an
-
Trump zu Besuch in Peking eingetroffen - Gespräch mit Xi am Donnerstag geplant
-
Verbot von islamischem Kulturverein Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtens
-
Zwei Festnahmen nach tödlichem Raubüberfall auf 93-Jährigen in Köln
-
Gericht zieht Immobilien im Wert von fast halber Million Euro von 36-Jähriger ein
-
Tesla will in Grünheide 1500 Stellen für Batteriezellenfertigung schaffen
-
Nach Schüssen und Erpressungsversuchen: Großrazzia mit 570 Polizisten in Berlin
-
NFL: Patriots im November Lions-Gegner in München
-
Erneute israelische Angriffswelle im Libanon: Mindestens neun Tote
-
ADAC: Spritpreise erneut gesunken - Tankrabatt kommt "großteils" an
-
Korruption: Zweieinhalb Jahre Haft für Regensburger Ex-Oberbürgermeister Wolbergs
-
Charles III. stellt inmitten von Debatte über Premier Starmer Regierungsprogramm vor
-
IEA: Wegen Hormus-Blockade werden Ölreserven im Rekordtempo angezapft
-
Gericht: Beschäftigte von Ryanair-Tochter können in Berlin Betriebsrat gründen
-
Erste Auslandsreise von Prinzessin Kate seit ihrer Krebsdiagnose
-
AFP-Journalisten: Trump zu Besuch in China eingetroffen
-
Zwei Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Drogenhandels in großem Stil in Berlin
-
Nach 21 Jahren beim SC: "Chicco" Höfler hört auf
-
Altkanzler Scholz fordert Ende der Debatten um Minderheitsregierung
-
Kreuzfahrtschiff in Bordeaux unter Quarantäne: Magen-Darm-Beschwerden
-
Philippinischer Ex-Polizeichef will sich internationalem Haftbefehl entziehen
-
Grünen-Politiker Özdemir ist neuer Ministerpräsident Baden-Württembergs
-
Neue Regeln für den Heizungskeller: Bundeskabinett beschließt Reform der Reform
-
Managerin: Autohersteller BYD aus China spricht über Kauf von Werken in Europa
-
FC Bayern: Neuer vor Verlängerung
-
Tödliche Attacke auf Zugbegleiter: Einzelheiten aus Ermittlungen veröffentlicht
-
Ermittlern aus Rheinland-Pfalz gelingt Schlag gegen Kokainhandel - neun Festnahmen
-
Weltkriegsbombe in Wiesbaden entschärft
-
Buchautor: Brigitte Macron verliert Einfluss auf ihren Mann
-
Toter Mann auf Parkplatz in Baden-Württemberg: 41-Jähriger wurde erschossen
Eltern und ihre Kinder erhalten mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens
Ehepaare und ihre Kindern haben künftig mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Nachnamens. Das neue Namensrecht wurde am Freitag vom Bundesrat abschließend gebilligt. Unter anderem können Eheleute damit künftig einen Doppelnamen als Familiennamen führen.
Das neue Gesetz soll das aus Sicht der Bundesregierung bisher im internationalen Vergleich restriktive deutsche Namensrecht liberalisieren. Durch die Möglichkeit eines Doppelnamens als Familiennamen müssen sich Eheleute künftig nicht mehr für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Der Name kann dann auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden. Im Regelfall sollen die Namen durch einen Bindestrich verbunden werden.
Bisher war in der Regel nur zulässig, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin, deren Nachname nicht zum Familiennamen gewählt wurde, den eigenen bisherigen Namen zusätzlich zum Familiennamen tragen kann. Dieser wurde aber bislang nicht Teil des offiziellen Familiennamens.
Für die Kinder von Ehepaaren soll es künftig auch leichter möglich sein, im Falle einer Scheidung der Eltern den Nachnamen zu ändern. Das minder- oder volljährige Kind soll frei den Namen desjenigen Elternteils annehmen können, bei dem es überwiegend lebt oder den Namen des anderen Elternteils ablegen können. Dies war bisher mit hohen Hürden verbunden.
Eltern können zudem ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt. Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater für sich übernehmen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.
Das Gesetz berücksichtigt auch besondere namensrechtliche Traditionen von ethnischen Minderheiten. Das Gesetz zielt etwa auf Minderheiten ab, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden. Damit ist beispielsweise für die sorbische Volksgruppe die Anfügung der Endung "-owa" und "-ina" bei Frauen möglich.
Auch die friesische Minderheit bekommt neue Möglichkeiten, ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abzubilden - etwa der Nachname "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet. Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können dabei jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.
K.Brown--BTB