-
Rohrbomben nahe US-Kongress 2021: Angeklagter erscheint erstmals vor Gericht
-
Merz: Austausch mit de Wever über russische Vermögenswerte war "konstruktiv"
-
Ping-Pong-Pech: Mainz verliert nach Henriksen-Aus
-
Handball-WM: Norwegen und Brasilien vorzeitig im Viertelfinale
-
Star-Architekt Frank Gehry im Alter von 96 Jahren gestorben
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro soll Sohn Flávio zu politischem Erben ernannt haben
-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Bundestag beschließt Rentenpaket mit Kanzlermehrheit - Aufatmen in Koalition
-
USA warnen in neuer Sicherheitsstrategie vor kultureller "Auslöschung" Europas
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
Millionen-Strafe der EU gegen Musk-Plattform X wegen mangelnder Transparenz
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
Steinmeier gedenkt der Opfer von NS-Luftangriff im englischen Coventry
-
Mit Weltklasse-Kür: Hase/Volodin Dritte beim Grand-Prix-Finale
-
Putin bietet Indien "kontinuierliche" Öllieferungen an
-
Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft
-
Stadionsicherheit: Politik verzichtet auf drastische Maßnahmen
Eltern und ihre Kinder erhalten mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens
Ehepaare und ihre Kindern haben künftig mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Nachnamens. Das neue Namensrecht wurde am Freitag vom Bundesrat abschließend gebilligt. Unter anderem können Eheleute damit künftig einen Doppelnamen als Familiennamen führen.
Das neue Gesetz soll das aus Sicht der Bundesregierung bisher im internationalen Vergleich restriktive deutsche Namensrecht liberalisieren. Durch die Möglichkeit eines Doppelnamens als Familiennamen müssen sich Eheleute künftig nicht mehr für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Der Name kann dann auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden. Im Regelfall sollen die Namen durch einen Bindestrich verbunden werden.
Bisher war in der Regel nur zulässig, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin, deren Nachname nicht zum Familiennamen gewählt wurde, den eigenen bisherigen Namen zusätzlich zum Familiennamen tragen kann. Dieser wurde aber bislang nicht Teil des offiziellen Familiennamens.
Für die Kinder von Ehepaaren soll es künftig auch leichter möglich sein, im Falle einer Scheidung der Eltern den Nachnamen zu ändern. Das minder- oder volljährige Kind soll frei den Namen desjenigen Elternteils annehmen können, bei dem es überwiegend lebt oder den Namen des anderen Elternteils ablegen können. Dies war bisher mit hohen Hürden verbunden.
Eltern können zudem ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt. Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater für sich übernehmen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.
Das Gesetz berücksichtigt auch besondere namensrechtliche Traditionen von ethnischen Minderheiten. Das Gesetz zielt etwa auf Minderheiten ab, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden. Damit ist beispielsweise für die sorbische Volksgruppe die Anfügung der Endung "-owa" und "-ina" bei Frauen möglich.
Auch die friesische Minderheit bekommt neue Möglichkeiten, ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abzubilden - etwa der Nachname "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet. Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können dabei jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.
K.Brown--BTB