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Kein Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Wiegand wegen Impfaffäre
Gegen den suspendierten Oberbürgermeister von Halle an der Saale, Bernd Wiegand (parteilos), wird es keinen Prozess wegen der sogenannten Impfaffäre geben. Das Oberlandesgericht (OLG) von Sachsen-Anhalt in Naumburg bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Halle und verwarf die dagegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Die gegen Wiegand erhobenen Vorwürfe erfüllten keinen Straftatbestand, entschied das OLG.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker und seiner früheren Büroleiterin gemeinschaftliche veruntreuende Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten vorgeworfen. Sie sollen dafür gesorgt haben, dass neun Mitglieder des vom Oberbürgermeister geleiteten Krisenstabs sowie acht Stadträtinnen und Stadträte schon Anfang 2021 eine Impfung gegen das Coronavirus erhielten, obwohl sie nach der damals geltenden Priorisierung keinen Anspruch darauf hatten.
Dem OLG zufolge liegt kein hinreichender Tatverdacht vor, weil die dem Oberbürgermeister vorgeworfene Anweisung, entgegen der Priorisierung der Coronaimpfstoffverordnung Mitglieder des Katastrophenschutzstabs und des Stadtrats vorgezogen zu impfen, den Tatbestand der Unterschlagung am Impfstoff nicht begründe. Auch den Vorwurf einer Fälschung beweiserheblicher Daten sieht das OLG nicht als erfüllt an.
Die Staatsanwaltschaft hatte Wiegand vorgeworfen, zur Täuschung des Stadtrats ein Protokoll nachträglich verändert zu haben. So sei der Eindruck entstanden, dass der Katastrophenschutzstab sein Vorgehen genehmigt habe.
Der gebürtige Braunschweiger Wiegand war 2012 zum Oberbürgermeister von Halle gewählt worden. Im Oktober 2019 wurde der Diplomverwaltungswirt wiedergewählt. Im Juni 2021 enthob ihn das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vorläufig seines Amts, gegen ihn läuft noch ein Disziplinarverfahren wegen weiterer Vorwürfe.
Das Amt legt ihm Verstöße unter anderem in Zusammenhang mit der Vorlage des Stellenplans aus dem Jahr 2013 bei der Kommunalaufsichtsbehörde und einem Grundstücksverkauf zur Last. Im März lehnte die Behörde einen Antrag Wiegands auf Aufhebung der vorläufigen Suspendierung ab.
O.Krause--BTB