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Karlsruhe verhandelt über NPD - Partei boykottiert Verhandlung
Die NPD ist in keinem Landtag mehr vertreten und auch nicht im Bundestag - dennoch hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag über ihren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung verhandelt. Den Antrag dazu stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung 2019, als die rechtsextreme Partei - die sich inzwischen "Die Heimat" nennt - politisch noch etwas erfolgreicher war. Sollte Karlsruhe dem Antrag stattgeben, hätte das weitere negative Folgen für die Parteifinanzen. (Az. 2 BvB 1/19)
Der Dienstag begann mit einer überraschenden Entscheidung der "Heimat", die dem Gericht erst zwei Stunden vor Beginn der Verhandlung per Fax mitteilte, dass keiner ihrer Vertreter teilnehmen werde. Von einer "Justizsimulation" sprach sie auf ihrer Internetseite. Gerichtsvizepräsidentin Doris König nannte den Boykott einmalig in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts.
Verhandelt wurde trotzdem, die Anwesenheit von Parteivertretern war dafür nicht notwendig. Das Verfassungsgericht befasste sich zum wiederholten Mal mit der NPD. Anfang 2017 war der Versuch gescheitert, die Partei verbieten zu lassen. Karlsruhe attestierte der NPD damals zwar verfassungsfeindliche Ziele. Sie sei aber zu unbedeutend, um die Demokratie zu gefährden.
Nach Wahlerfolgen der NPD in den 60er Jahren und der Nachwendezeit wurde die "Heimat" inzwischen zu einer Kleinpartei. Ihre Mitgliederzahl schätzte das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2021 auf rund 3150 und damit auf deutlich weniger als 2014, als es noch 5200 waren. Vor einem Monat benannte sich die Partei um.
Wegen ihrer Erfolglosigkeit bei Wahlen profitiert sie derzeit kaum von staatlicher Förderung. Direkte Zuschüsse bekommen Parteien nur, wenn sie bei Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten - das schaffte die NPD zuletzt nicht mehr. Allerdings stehen ihr bislang weiter Steuervergünstigungen etwa für Spenden oder Erbschaften zu.
Seit Juni 2017 besteht laut Grundgesetz die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien für sechs Jahre von staatlicher Förderung auszuschließen. Darüber entscheiden muss aber im Einzelfall das Bundesverfassungsgericht. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung wollen mit ihrem Antrag erreichen, auch "mögliche zukünftige Ansprüche" zu verhindern, wie ihr Bevollmächtigter Christian Waldhoff sagte.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) argumentierte in Karlsruhe, dass die "Heimat" weiter verfassungsfeindliche Ziele verfolge. "Der Schutz des Parlamentarismus vor seinen Feinden war 1949 und ist 2023 ein zentrales Anliegen des Grundgesetzes", sagte sie.
Das Gericht prüft nun, ob die Neuregelung von 2017 überhaupt verfassungsgemäß ist. Am Dienstag wurde außerdem über die Entwicklung der NPD beziehungsweise "Heimat" seit 2017 verhandelt. Die als Sachverständige geladenen Politikwissenschaftler Steffen Kailitz aus Dresden und Christoph Kopke aus Berlin vertraten die Auffassung, dass sich das Gedankengut nicht verändert habe. Die "Heimat" lehne die gegenwärtige Demokratie ab und sei nach wie vor als Partei aktiv.
Sollte die "Heimat" von öffentlichen Zuschüssen ausgeschlossen werden, hätte das womöglich spürbare finanzielle Folgen. Noch 2020 bekam die NPD knapp 350.000 Euro vom Staat. Danach waren ihre Wahlergebnisse nicht mehr gut genug. Wie Politologe Kailitz in Karlsruhe ausführte, fehlt auch wegen der ausbleibenden staatlichen Mittel derzeit die Substanz für größere Wahlkämpfe. Falls das Verfassungsgericht gegen die Partei entscheidet, könnten auch Spenden nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.
Den Boykott der Verhandlung durch die "Heimat" werteten Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der amtierende Bundesratspräsident Peter Tschentscher (beide SPD), die wie Bas nach Karlsruhe gereist waren, als Missachtung des Gerichts. Bas vermutete, dass es auch der Versuch sein könnte, das Verfahren zu verzögern. Ursprünglich waren zwei Verhandlungstage angesetzt, die Verhandlung ging aber früher als geplant schon am Dienstag zu Ende. Ein Urteil wird erfahrungsgemäß in einigen Monaten erwartet.
R.Adler--BTB