Berliner Tageblatt - Zwei Angeklagte nach Verkauf von Autobombe zu Bewährungsstrafen verurteilt

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Zwei Angeklagte nach Verkauf von Autobombe zu Bewährungsstrafen verurteilt
Zwei Angeklagte nach Verkauf von Autobombe zu Bewährungsstrafen verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Zwei Angeklagte nach Verkauf von Autobombe zu Bewährungsstrafen verurteilt

Vor dem Landgericht Essen in Nordrhein-Westfalen sind zwei Angeklagte nach dem Verkauf einer Autobombe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der 51-jährige Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Der 46-jährige Angeklagte bekam ein Jahr und neun Monate, ebenfalls auf Bewährung. Sie wurden unter anderem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt.

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Beide Angeklagten waren in dem Verfahren geständig. Sie hatten den Sprengsatz im April 2022 gekauft und auf einem Autobahnrastplatz bei Gelsenkirchen weiterverkaufen wollen. Der Sprengsatz bestand dem Sprecher zufolge aus rund 300 Gramm TNT. Dabei sollte ein Handy als Fernzünder dienen. Das Handy war bei der Übergabe jedoch nicht funktionsfähig - es war ungeladen und enthielt keine SIM-Karte.

Die ursprüngliche Idee, den Sprengsatz gegen einen Dritten einzusetzen, verfolgten die Angeklagten demnach nicht weiter. Sie seien nach dem Kauf des Sprengsatzes für 3500 Euro auf die Idee gekommen, diesen mit Gewinn weiter zu veräußern. Das Bundeskriminalamt kam den beiden jedoch auf die Spur und organisierte einen Scheinkauf. Die Übergabe erfolgte schließlich an einen verdeckten Ermittler.

Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Ende Juni gestarteten Prozess für die Angeklagten Gefängnisstrafen von zwei Jahren und drei Monaten sowie zwei Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung beantragte eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe.

K.Thomson--BTB