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Microsoft erzielt juristischen Sieg für geplante Activision-Übernahme
Im juristischen Streit um eine Übernahme des US-Videospielentwicklers Activision Blizzard hat der Softwarekonzern Microsoft einen wichtigen Sieg errungen. Eine Bundesrichterin in Kalifornien wies am Dienstag einen Antrag der US-Verbraucherschutzbehörde FTC ab, den geplanten milliardenschweren Kauf des Entwicklers von "Call of Duty", "Candy Crush" und "World of Warcraft" zu blockieren.
Die FTC habe nicht zeigen können, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb in Videospiel-Märkten "bedeutend mindern" würde, schrieb Richterin Jacqueline Scott Corley. Das gelte unter anderem für die Vermutung der FTC, dass das höchst erfolgreiche Spiel "Call of Duty" nach einer Übernahme von Activision durch Microsoft von der Spielkonsole PlayStation des Microsoft-Konkurrenten Sony entfernt werden könnte.
Der Xbox-Hersteller Microsoft will Activision für 69 Milliarden Dollar (63 Milliarden Euro) kaufen. Die FTC zog aber im Dezember vor Gericht. Die Behörde befürchtet nach eigenen Angaben, dass Microsoft die Übernahme dazu nutzen könnte, den Wettbewerb in "mehreren dynamischen und schnell wachsenden Spielemärkten zu schädigen".
Der Verwaltungsprozess zur Klärung dieser Frage soll eigentlich im August beginnen. Die Frist für einen Abschluss der Übernahme endet aber schon am 18. Juli. Die FTC beantragte deswegen eine einstweilige Verfügung, mit der ein Vollzug des Kaufs vor Ende des Verwaltungsprozesses blockiert wird.
Damit scheiterte die Verbraucherschutzbehörde nun. Das ist ein schwerer Schlag für die FTC und die Regierung von Präsident Joe Biden, die gegen große Zusammenschlüsse im Technologiesektor vorgehen wollen.
Durch die Übernahme von Activision durch Microsoft soll das weltweit drittgrößte Videospiel-Unternehmen entstehen. Die EU-Kommission hatte nach Zugeständnissen der Unternehmen grünes Licht gegeben, die britische Wettbewerbsbehörde CMA sprach sich jedoch dagegen aus. Am Dienstag kündigte Microsoft aber an, der CMA neue Vorschläge unterbreiten zu wollen, um auf die Bedenken der Behörde einzugehen.
J.Fankhauser--BTB