-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
-
Bericht: Keßler sagt Merz für Staatsministerinnen-Posten ab
-
Hausverwalter veruntreut Millionensumme: Drei Jahre Haft in Schleswig-Holstein
-
Merz besucht Hürtgenwald
-
Norwegens König Harald V. weiter im Krankenhaus - Palast sagte Termine ab
-
Vorfall mit Polizeihund in Sachsen: Ermittlungen gegen Polizist eingestellt
-
26-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Eltern getötet haben - Festnahme
-
IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"
-
Freies Training: Antonelli auch in Zandvoort stark
-
Medienberichte: Waffenversteck bei Berlin womöglich in Auftrag Russlands angelegt
-
Umfrage: Smart Glasses lösen bei vielen Deutschen Unbehagen aus
-
Irrfahrt nach medizinischem Notfall: Autofahrer verletzt acht Passanten in Hofgeismar
-
Bayer: Andrich muss Kapitänsbinde an Tapsoba abgeben
-
Ramelow soll in Verhandlungen mit Lufthansa für Pilotengewerkschaft VC schlichten
-
Fiebich hebt Daumen für die WM: "Werde auf jeden Fall spielen"
-
Konzernbilanz: BVB schreibt Millionenverlust
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Kanzleramt will Reformkurs vorantreiben
-
Auto erfasst Passanten in Hofgeismar: Fahrer laut Polizei mit medizinischen Problemen
-
Nach El-Mala-Coup: Köln holt Skhiri zurück
-
Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig
-
Nach schweren Unwettern in mehreren Bundesländern: DWD warnt vor Starkregen
-
Hyundai-Beschäftigte in Südkorea streiken für Anhebung des Rentenalters
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panamakanal wird reduziert
-
Bayern ohne Musiala im Supercup, aber Kompany "total ruhig"
Zeitung darf über Zusammenarbeit von Profilerin mit Querdenkern schreiben
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat einer Zeitung Recht gegeben, die über eine Zusammenarbeit einer Profilerin mit Querdenkern schrieb. Das Gericht lehnte nach Angaben vom Donnerstag einen Unterlassungsanpruch der Frau ab. Diese ist als Beraterin, Autorin und Rednerin auf Veranstaltungen tätig.
Die überregionale Tageszeitung berichtete über ihre Teilnahme an einer Fernsehsendung und schrieb, dass sie "mit Anhängern der Querdenkerbewegung" zusammenarbeite. Hiergegen klagte die Frau vor dem Landgericht, das ihrem Unterlassungsbegehren stattgab. Die Zeitung ging jedoch in Berufung und hatte damit Erfolg. Das OLG sah im Gegensatz zur Vorinstanz keinen Unterlassungsanspruch. Bei der angegriffenen Äußerung handle es sich um ein Werturteil und damit eine Meinungsäußerung, entschied das Gericht. Der Begriff der Querdenkerbewegung sei dabei unscharf.
Er beschreibe nach Ausbruch der Coronapandemie "eine äußerst heterogene, nicht klar zu umreißende Initiative", welche die Pandemie leugne und Maßnahmen dagegen ablehne. Die Zeitung habe aus Äußerungen und Kontakten der Frau zu vier im Artikel genannten Menschen darauf geschlossen, dass diese der Bewegung zuzuordnen seien. Das Medium habe für diese Einschätzung zudem tatsächliche Anhaltspunkte vorgebracht, die Frau ihrerseits mit allen vieren unstreitig zusammengearbeitet.
Es bleibe zwar offen, um welche Ziele, Gebiete und Aufgaben es sich bei der Zusammenarbeit gehandelt habe. Ausreichend sei, dass die vier auf der Verlagswebseite der Frau neben anderen als für sie tätige "handverlesene Autoren" aufgeführt seien, begründete das OLG. Der Artikel in der Tageszeitung biete dem Leser aber keinen Anhalt, dass die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Querdenkerbewegung stehe. Die bereits Ende Juni erfolgte Entscheidung ist nicht anfechtbar.
F.Pavlenko--BTB