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Urteil: Frau haftet nicht für Autokredit von früherem Freund
Eine junge Frau muss nicht für den Autokredit ihres früheren Freunds haften, obwohl sie den Darlehensvertrag der Bank mit unterschrieb. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Oldenburg nach Angaben vom Donnerstag. Eine Zahlung von 50.000 Euro an die klagende Bank bleibt ihr demnach erspart. Zur Begründung hieß es, die Bank habe bei Vertragsschluss gewusst, dass die Vereinbarung die Frau finanziell ruinieren könne und sie in emotionaler Verbindung zu ihrem Freund gestanden habe. Banken dürften "eine solche Situation" nicht ausnutzen.
Die bei Vertragsschluss 20-Jährige hatte nach Gerichtsangaben 2018 mit ihrem Freund einen Darlehensvertrag über rund 90.000 Euro mit einer monatlichen Rate von 1000 Euro unterschrieben. Der Freund wollte mit dem Geld alte Kredite umschichten und ein Auto kaufen. Über die Konsequenzen der Unterschrift machte sich die Frau laut Gericht offenbar kaum Gedanken.
Als der Freund seine Raten nicht mehr bezahlte, kündigte die Bank den Vertrag. Damit wurde die Restforderung von 50.000 Euro fällig. Zwischenzeitlich ging den Angaben zufolge die Beziehung der beiden in die Brüche. Weil die Bank von dem Exfreund das Geld nicht erhielt, verklagte das Finanzinstitut die junge Frau auf Zahlung.
Das Landgericht Oldenburg gab der Bank zunächst Recht und verurteilte die Frau zur Zahlung der 50.000 Euro. Das OLG sah dies in der Berufung anders: Die Frau sei keine echte Darlehensnehmerin, sondern habe lediglich eine Mithaftung übernommen, hieß es.
Laut Gericht ist die Vereinbarung über die Mithaftung der Frau wegen ihrer "krassen finanziellen Überforderung" jedoch sittenwidrig. Die Frau arbeitete bei Vertragsschluss demnach als Bäckereiverkäuferin und verdiente monatlich 1300 netto. Zudem sei der Bank bei Abschluss bekannt gewesen, dass die Frau emotional mit ihrem Freund verbunden war. Die Ausnutzung einer solchen Situation durch die Bank widerspreche dem "Anstandsgefühl".
T.Bondarenko--BTB