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Hafturteil nach Polizistenmorden von Kusel rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach den tödlichen Schüssen auf eine Polizistin und einen Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der Täter Andreas S. rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass er die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom November verworfen habe. Das Landgericht hatte S. des zweifachen Mords schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 117/23)
Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausgeschlossen ist. Der BGH fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten in dem Urteil, wodurch es rechtskräftig wird.
Das Landgericht hatte festgestellt, dass S. die beiden Beamten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße erschoss, um seine Umtriebe als illegaler Jagdwilderer zu verdecken.
R.Adler--BTB