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Urteil: Mitgliedschaft bei Grauen Wölfen rechtfertigt Entziehung von Waffenerlaubnis
Eine Mitgliedschaft bei der rechtsextremen türkischen Organisation Graue Wölfe rechtfertigt die Entziehung einer Waffenerlaubnis. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln laut Mitteilung vom Montag. Zur Begründung hieß es, es gebe einen hinreichenden Verdacht, dass die sogenannte Ülkücü-Bewegung verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Dies reiche für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder aus.
Damit lehnte das Verwaltungsgericht den Angaben zufolge Eilanträge von zwei Mitgliedern eines Ortsvereins der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF) ab. Die ADÜTDF ist der größte Ülkücü-Dachverband in Deutschland. Ihm gehören hierzulande rund 160 örtliche Vereine mit etwa 7000 Mitgliedern an.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz und der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbehörde. Danach wird die Ülkücü-Bewegung als rechtsextremistische Gruppierung beschrieben, die sich gegen die Völkerverständigung, das friedliche Zusammenleben der Völker und gegen Wertvorstellungen des Grundgesetzes richtet. Ihre Ideologie zeichne sich durch Rassismus, Antisemitismus sowie Christenfeindlichkeit aus. Dies bestimme auch die Ausrichtung der Dachverbände und Ortsvereine.
Laut Gericht reicht die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung aus, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen. Es bedarf demnach keiner weiteren Erkenntnisse über eine mögliche individuelle Verfassungsfeindlichkeit der Betroffenen. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
F.Müller--BTB