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Britisches Gericht weist Klimaklage gegen Ölkonzern Shell ab
Ein britisches Gericht hat eine Klage von Klimaschutzaktivisten gegen den Ölkonzern Shell abgewiesen. Ein Konzernsprecher sagte am Montag, die Abweisung sei "das richtige Ergebnis - das Gericht hat seine Entscheidung bekräftigt, dass diese Klage grundlegend fehlerhaft ist". Die Klimaschutzorganisation ClientEarth, die selbst eine Minderheitsbeteiligung an Shell hält, zeigte sich enttäuscht und kündigte an, Berufung einzulegen.
Die Organisation hatte im Februar Klage vor dem High Court of England and Wales gegen die Chef-Etage des Konzerns eingereicht, weil diese es versäume, "die wesentlichen und vorhersehbaren Risiken, die der Klimawandel für das Unternehmen darstellt, zu bewältigen".
ClientEarth kritisierte zuletzt besonders, dass Shell seine Pläne für eine schrittweise Reduktion der Ölproduktion bis 2030 wieder einkassiert habe. "Die Strategie des Konzernvorstands zur Bewältigung der Risiken der Energiewende war bereits grundlegend fehlerhaft", erklärte ClientEarth-Anwalt Paul Benson. "Jetzt scheint der Vorstand gar nicht mehr den Anschein erwecken zu wollen, dass er sinnvolle Maßnahmen ergreifen wird."
Shell führte an, die Klage ignoriere "gänzlich, wie Manager eines so großen und komplexen Unternehmens wie Shell eine Reihe von konkurrierenden Überlegungen abwägen müssen". Seine Entscheidung zur konstanten Ölproduktion bis 2030 begründete der Konzern am Montag damit, dass er sein Ziel, die Ölproduktion um 26 Prozent gegenüber 2019 zu senken, bereits erreicht habe.
B.Shevchenko--BTB