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Prozess gegen hessische Banker wegen Cum-Ex-Geschäften beginnt am 7. September
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main beginnt am 7. September ein Prozess um Cum-Ex-Geschäfte. Vor Gericht müssen sich zwei ehemalige Banker einer mittlerweile insolventen Bank sowie ein Steuerberater wegen schwerer Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft den zwei Bankern in ihrer Anklage vom Dezember 2019 vor, gemeinschaftlich die Handelsstrukturen für die Cum-Ex-Geschäfte aufgebaut zu haben. Zudem sollen sie mit falschen Steuerbescheinigungen die Erstattung von nie gezahlter Kapitalertragssteuer in dreistelliger Millionenhöhe erreicht haben.
Dem Rechtsanwalt und Steuerberater wirft die Anklage vor, den Aufbau dieser Handelsstrukturen durch die Erstattung von Gefälligkeitsgutachten unterstützt und falsche Stellungnahmen gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen eines Einspruchverfahrens gemacht zu haben. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende November an.
Mit Cum-Ex-Geschäften wird die Praxis bezeichnet, rund um einen Dividenden-Stichtag herum Aktien zu verschieben und sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Die Bundesregierung schob der Methode 2012 einen Riegel vor. Vor Gericht wurden bereits einige Fälle aufgearbeitet.
M.Ouellet--BTB