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Nach Tötung von Mädchen in Ulm soll Beschuldigter in geschlossene Psychiatrie
Dreieinhalb Monate nach der Tötung eines siebenjährigen Mädchens in Ulm will die Staatsanwaltschaft den Tatverdächtigen in einer geschlossenen Psychiatrie unterbringen lassen. Sie habe vor dem Ulmer Landgericht ein Sicherungsverfahren beantragt, teilte die Behörde am Freitag mit. Bei dem Beschuldigten handelt es sich wahrscheinlich um den Vater des Mädchens. Das ist aber noch nicht ganz sicher.
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, ergaben sich bei den Ermittlungen konkrete Hinweise darauf, dass der 40-Jährige der leibliche Vater ist. Die Ergebnisse molekulargenetischer Untersuchungen stünden aber noch aus. Ein anderer Mann habe die Vaterschaft anerkannt - möglicherweise um dem Kind nach einem abgelehnten Asylantrag ein Bleiberecht in Deutschland zu sichern. Dies werde noch geprüft.
Der 40-Jährige hatte sich am Ostermontag mit dem Kind auf einem Spielplatz in der Nähe eines Schulzentrums aufgehalten. Dort habe er die Siebenjährige mit einem Messer tödlich am Hals verletzt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sofort danach habe er einen Notruf abgesetzt und sich widerstandslos festnehmen lassen.
Rechtlich würdigt die Behörde die Tat als Mord. Der Mann habe aber zum Tatzeitpunkt schon an einer schizophrenen Psychose gelitten. Ein Sachverständiger habe ihn vorläufig als schuldunfähig eingeschätzt. Außerdem gehe von ihm wegen seiner Krankheit eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus. Der Mann gestand die Tat. Er ist bereits vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
F.Müller--BTB