-
CDU-Fraktionschef Frei erteilt Zusammenarbeit mit Linke Absage
-
Selenskyj: Abwehrraketen hätten in der Nacht in der Ukraine "Leben retten können"
-
Großes jährliches Militärmanöver in Taiwan begonnen
-
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner ab 65 Jahren haben noch einen Job
-
Statistik: Zahl der Bafög-Empfänger erneut gesunken
-
Nordkorea will wegen Aufrüstung Japans "zusätzliche militärische Optionen" schaffen
-
Mann und Hund in Nordrhein-Westfalen von Zug erfasst und getötet
-
Wolfsburg will kein "FC Bayern der 2. Liga" sein
-
Neugebauer mit "viel Zuversicht" Richtung EM
-
Behörden: 15 Tote und dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Masters in Montréal: Hanfmann weiter, Altmaier raus
-
Tennis: Alcaraz sagt auch für Cincinnati ab
-
Trump: Iran muss Hormus-Straße "sehr bald" öffnen oder wird "sehr hart getroffen"
-
Behörden: Zwei Tote und dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Kompany stärkt Jugendspieler: "Können nichts falsch machen"
-
Deutlich mehr Firmengründungen in Deutschland im vergangenen Jahr
-
Urteil in Prozess um rechte Gruppe Letzte Verteidigungswelle in Hamburg erwartet
-
Möglicher neuer Zivildienst: ASB und DRK stellen konkrete Forderungen
-
Vor Präsidenten-Besuch: Bewaffneter auf Trump-Golfplatz festgenommen
-
Jüdische Organisation: Deutlich mehr antisemitische Angriffe in Großbritannien
-
Wieder Explosionen in Kiew - Luftwaffe warnt vor ballistischen Raketen
-
Möglicher neuer Zivildienst: Arbeiter-Samariter-Bund stellt konkrete Forderungen
-
SpaceX schreibt rote Zahlen: Raumfahrtkonzern enttäuscht nach Rekordbörsengang
-
Medien: Infantino ruft FIFA-Mitarbeiter zu Krisentreffen
-
Schwimm-EM: Hentschel und Turmduo verpassen Medaille
-
Neuer US-Geheimdienstkoordinator Clayton vereidigt
-
Schwimm-EM: Avila Sanchez und Eikermann verpassen Medaille
-
Vulkanausbruch in Guatemala: Höchste Warnstufe und hunderte Evakuierte
-
Feuerwehrleute und Hubschrauber bekämpfen Brand in Naturschutzgebiet in Niederlanden
-
Steinmeier-Nachfolge: Linke regt Staatsoberhaupt aus Zivilgesellschaft an
-
Berliner CSD-Anschlag: "Viele offene Fragen" bei Sitzung von Innenausschuss
-
Tour de France Femmes: Sieg und Gelb für Reusser
-
Trumps umstrittener Justizminister Blanche nimmt Hürde für Ernennung
-
Feuerwehr meldet Fortschritte bei Bekämpfung der Waldbrände nahe Athen
-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU-Innenminister demonstrieren Geschlossenheit
-
Italienische Müllabfuhr findet verlorenen Millionen-Lottoschein
-
Feuerwehr kämpft weiter gegen Waldbrand in Naturschutzgebiet im Südosten der Niederlande
-
US-Bundesstaat Michigan: Demokraten liefern sich Richtungs-Vorwahl um Senatsposten
-
10.000 Tonnen Fisch im Jahr: Behörden in Südfrankreich genehmigen Mega-Lachsfarm
-
US-Handelsdefizit geht im Juni leicht zurück
-
Fast 41 Grad: Neuer Temperaturrekord in Österreich gemessen
-
Badeverbote in Südwestfrankreich wegen Portugiesischer Galeeren
-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU demonstriert bei Krisensitzung Einigkeit
-
US-Finanzminister hält Hormus-Abkommen mit Iran bis Mittwoch für möglich
-
Bundesregierung bereitet neuen Zivildienst vor - bei Rückkehr der Wehrpflicht
-
Interne Mitteilung: Grafström distanziert sich von Infantino
-
Spotify will Abonnenten Tickets vor dem Start des Vorverkaufs anbieten
-
Zuviele Unsicherheiten: Traditionelle Prognose für französische Weinernte verschoben
-
Linke regt Steinmeier-Nachfolge aus Zivilgesellschaft an
-
Díaz-Comeback: Bayern gewinnen Test in Südkorea
Klagen gegen vorläufige Anwendung von Handelspakt Ceta scheitern in Karlsruhe
Deutschland kann sich an der vorläufigen Anwendung des EU-Kanada-Handelsabkommens Ceta weiter beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Dienstag die Verfassungsbeschwerden von insgesamt 200.000 Bürgerinnen und Bürgern und eine Organklage der Linken-Bundestagsfraktion dagegen zurück. Die EU habe mit dem Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung des Abkommens ihre Kompetenzen nicht überschritten, erklärte das Gericht. (Az. 2 BvE 3/16 u.a.)
Es verwarf außerdem die Teile der Klagen, die sich grundsätzlich gegen die Unterzeichnung von Ceta richteten, da davon noch keine unmittelbare Rechtswirkung für die Beschwerdeführenden ausgehe. Auch die Beschwerden gegen einen Beschluss des EU-Rats zum Abschluss von Ceta sowie zum deutschen Zustimmungsgesetz hielt es für unzulässig, weil beides noch aussteht.
Ceta ist seit September 2017 vorläufig in Teilen in Kraft, zwölf Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - haben das Abkommen aber noch nicht ratifiziert. Deutschland wollte dazu die Entscheidungen aus Karlsruhe abwarten. Am Freitag berät der Bundestag über einen Antrag der Unionsfraktion, welche die umgehende Ratifizierung fordert.
Das Abkommen soll den Handel zwischen der Europäischen Union und Kanada erleichtern und regelt unter anderem den Wegfall fast sämtlicher Zölle. Kritik gibt es vor allem daran, dass Unternehmen vor einem neuen Gericht gegen Staaten klagen können sollen; viele Menschen sorgen sich außerdem darum, dass deutsche Umwelt- oder Arbeitsschutzregelungen in Gefahr seien.
2016 lehnte Karlsruhe bereits Eilanträge gegen das Abkommen ab und erlaubte die vorläufige Beteiligung Deutschlands - allerdings unter Auflagen. Unter anderem durften nur diejenigen Teile vorläufig in Kraft treten, die in der Zuständigkeit der EU liegen. Beschlüsse des Lenkungsgremiums, des Ceta-Ausschusses, mussten zuvor vom Rat einstimmig angenommen werden. Besonders umstrittene Teile wie das Sondergericht waren damit erst einmal ausgenommen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, die Mitwirkung des deutschen Vertreters am Beschluss des EU-Rats über die vorläufige Anwendung sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden". Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats äußerten zwar Zweifel daran, dass alle in dem Abkommen ursprünglich vereinbarten Punkte verfassungsgemäß sind. So wie es vorläufig eingeschränkt angewandt werde, sei ein Risiko jedoch ausgeschlossen.
Der Vorsitzende der deutschen CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Daniel Caspary (CDU), forderte nach der Entscheidung auf Twitter, der Bundestag solle nun "zeitnah" über das Abkommen entscheiden.
Die Bürgerinitiative "Netzwerk gerechter Welthandel" twitterte, es liege jetzt an der Bundesregierung, "dieses undemokratische und klimaschädliche Abkommen nicht zu ratifizieren". Der Verein Umweltinstitut München appellierte an alle Abgeordneten, "diesem Abkommen nicht zuzustimmen".
O.Krause--BTB