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Streit um Rhythmusschnipsel von Kraftwerk wird noch einmal zu Fall für EuGH
Der schon fast zehn Jahre dauernde Rechtsstreit von Musikern der Band Kraftwerk mit Produzent Moses Pelham wird noch einmal zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe setzte das Verfahren am Donnerstag aus und legte den europäischen Richterinnen und Richtern Fragen vor. In dem Streit geht es um einen zweisekündigen Rhythmusschnipsel. (Az. I ZR 74/22)
Die Sequenz aus dem Kraftwerk-Lied "Metall auf Metall" nutzte Pelham 1997, um sie in Dauerschleife unter ein Lied für Rapperin Sabrina Setlur zu legen - ein solches Vorgehen wird Sampling genannt. Dagegen zogen die Kraftwerk-Gründer vor Gericht. Der BGH entschied bereits mehrmals in der Sache, ebenso waren das Bundesverfassungsgericht und der EuGH damit befasst.
Zuletzt gab im April 2022 das Oberlandesgericht Hamburg der Klage der Kraftwerk-Musiker für den Zeitraum Ende 2002 bis zum 7. Juni 2021 statt. Am BGH geht es noch um die Zeit danach. Seitdem gilt nämlich neues Urheberrecht, weil EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Die Vervielfältigung eines Werks als sogenannter Pastiche ist demnach zulässig. Ein Pastiche bedeutet die Nachahmung von Stil oder Ideen eines Künstlers. Der BGH bat den EuGH nun, genauer zu definieren, wie der Begriff Pastiche hier rechtlich zu verstehen ist.
K.Thomson--BTB