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BGH verhandelt zum dritten Mal über Zusatzrente in öffentlichem Dienst
Bereits zum dritten Mal befasst sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch (10.00 Uhr) mit der Neuberechnung von Betriebsrenten im öffentlichen Dienst. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder stellt Angestellten des öffentlichen Diensts eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente zur Verfügung. Im Jahr 2002 stellte sie ihr Berechnungssystem um, was seitdem für rechtliche Auseinandersetzungen sorgte. (Az. IV ZR 120/22)
Für die bis dahin erworbenen Ansprüche wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Diese beanstandete der Bundesgerichtshof bereits in den Jahren 2007 und 2016, woraufhin jeweils nachgebessert wurde. Auch gegen die Neuregelung laufen jedoch zahlreiche Klagen. Der Bundesgerichtshof verhandelt nun über eine von ihnen. Bei den Vorinstanzen, dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Karlsruhe, hatte die Klägerin keinen Erfolg.
R.Adler--BTB