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BGH: Lebenslange Haftstrafe nach Doppelmord von Fischerhude rechtskräftig
22 Monate nach einem Doppelmord im niedersächsischen Fischerhude ist das Hafturteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof teilte am Donnerstag in Karlsruhe mit, dass er die Verurteilung durch das Landgericht Verden bestätigt habe. Das Landgericht hatte den damals 65-Jährigen im Dezember zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dadurch kann er nicht vorzeitig entlassen werden.(Az. 6 StR 311/23)
Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im Dezember 2021 die Mutter und den Bruder eines Bekannten aus Rache erschoss und eine zufällig anwesende Cousine der Mutter durch einen Kopfschuss schwer verletzte. Die beiden Männer, der Angeklagte und der spätere Nebenkläger, seien befreundet gewesen. Nachdem der Angeklagte beruflich gescheitert war, habe sein Bekannter ihn und seine Familie sogar auf seinem Gestüt aufgenommen.
Dann habe der Angeklagte seinen Bekannten aber bestohlen. Daraufhin habe der ihm Hausverbot erteilt. Seine Partnerin, die sich von ihm getrennt habe, sei mit den Kindern auf dem Gestüt wohnen geblieben. Der Angeklagte habe seinen Bekannten für seine Lage verantwortlich gemacht und beschlossen, sich zu rächen.
W.Lapointe--BTB