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Ryanair-Klagen gegen Coronahilfen Schwedens und Frankreichs für Airlines scheitern
Ryanair ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Klagen gegen Coronahilfen Schwedens und Frankreichs gescheitert. Der Gerichtshof bestätigte am Donnerstag in Luxemburg ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz, des Gerichts der Europäischen Union, vom Februar 2021. Zudem entschied der EuGH, dass Ryanair Österreich Beihilfen zurückzahlen muss - dabei ging es aber nicht um Coronahilfen, sondern um den Flughafen Klagenfurt. (Az. C-209/21 P u.a.)
Die EU-Kommission hatte 2016 festgestellt, dass Ryanair und eine Tochtergesellschaft im Zusammenhang mit dem Flughafen in Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen in Höhe von zwei Millionen Euro erhalten hätten. Österreich sollte das Geld zurückfordern. Dagegen ging Ryanair vor dem Gericht der EU vor, hatte aber keinen Erfolg. Nun bestätigte der EuGH das Gerichtsurteil.
Bei den Coronahilfen Schwedens ging es um Darlehensgarantien aus dem April 2020; Frankreich hatte im März 2020 ein Zahlungsmoratorium für Steuern und Abgaben für Luftfahrtunternehmen mit französischer Genehmigung angemeldet. Die Steuern sollten gestundet und später gezahlt werden.
Ryanair sah sich diskriminiert, weil die Unterstützung nur denjenigen Airlines gewährt wurde, die eine inländische Betriebsgenehmigung hatten - in den Fällen also SAS und Air France. Nun wurden die Klagen der irischen Fluggesellschaft aber endgültig abgewiesen.
N.Fournier--BTB