-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
-
Niedersachsen: Weiterer von Wahl ausgeschlossener AfD-Kandidat scheitert vor Gericht
-
Tödlicher Schusswaffenangriff in Verden: Spezialkräfte fassen zweiten Verdächtigen
-
Pyrotechnik: Fünf Verletzte bei niederländischem Erstligaspiel
-
Wadephul pocht auf weitere Unterstützung für die Ukraine
-
Merz zu Unabhängigkeitstag: "Wir stehen fest an der Seite der Ukraine"
-
Wuppertal: Feuerwehr und Schornsteinfeger retten in Kaminschacht gestürzte Katze
-
Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
Katzen gequält und Kind verletzt - Hafturteil gegen 42-Jährigen in Mönchengladbach
Weil er die Tochter seiner Lebensgefährtin körperlich verletzte und zwei Katzen zu Tode quälte, ist ein 42-Jähriger vom Landgericht Mönchengladbach zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Kammer sprach den Mann wegen Körperverletzung in drei Fällen und Tierquälerei schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte.
Die mitangeklagte Lebensgefährtin und Kindsmutter erhielt wegen Körperverletzung durch Unterlassen eine Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro. Sie soll die Taten mitbekommen haben, aber nicht eingeschritten sein. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten zweieinhalb Jahre Haft und für die Frau eine kurze Bewährungsstrafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Laut Anklage soll der 42-Jährige die beiden Katzen der Mitangeklagten gequält haben, offenbar weil er sich durch das Miauen gestört fühlte. Eines der Tiere soll er demnach im März 2021 zwischen elektrisch verstellbaren Sofalehnen eingeklemmt und mehrfach gequetscht haben. Er habe die Katzen dann durch wiederholtes Schlagen gegen die Wand getötet und schließlich im Hausmüll entsorgt, lautete der Anklagevorwurf weiter.
Der Prozess war zunächst zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach vorgesehen. Da als weiterer Vorwurf dann auch körperliche Angriffe gegen die Tochter der Mitangeklagten hinzukamen, ging das Verfahren an das Mönchengladbacher Landgericht. Laut der Anklage züchtigte der Mann 2021 mehrmals das damals dreijährige Mädchen.
Demnach soll er das Kind brutal am Oberarm gefasst, ins Kinderzimmer gezerrt und gewaltsam ins Bett geschleudert haben. Ein anderes Mal soll er das Mädchen im Schlafzimmer eingesperrt und dann die Tür so wütend eingetreten haben, dass die Türklinke gegen den Kopf des Kinds schlug.
Danach soll er das Mädchen mit großer Wucht in einen Schlafzimmerschrank geworfen haben. Das Mädchen erlitt schwere Verletzungen sowie Blutergüsse um beide Augen und verlor einen Zehennagel.
Auch habe der Angeklagte eine Zigarette oder einen ähnlichen Gegenstand auf dem Rücken des Mädchens ausgedrückt und damit eine Brandwunde verursacht. Das Kind musste nach dem letzten Vorfall mehrere Tage lang in einem Krankenhaus behandelt werden.
J.Horn--BTB