-
Shein entgeht Sperre seiner Plattform in Frankreich - Paris kündigt Berufung an
-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer wird Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
-
Trump billigt Gesetz: 76.000 US-Soldaten bleiben vorerst in Europa
-
Umfrage: 45 Prozent der Deutschen empfinden Smartphones an Heiligabend als störend
-
Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgesprächen zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgespräche zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro
-
Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
-
Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
-
Landgericht Mannheim verhängt Haftstrafen wegen Verkaufs von Luxusautos nach Russland
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen
-
Biathlon: Nawrath im Sprint auf Platz zehn
-
Baden-Württemberg: 19-Jähriger soll 65-Jährigen getötet haben
-
Frau in hessischer Klinik mit Armbrust erschossen: Mordurteil gegen 59-Jährigen
-
Gaza-Gespräche in Miami: Hamas fordert Ende israelischer "Verstöße" gegen Waffenruhe
-
Hinterrücks mit Beil angegriffen: 51-Jähriger wegen Tötung von Onkel verurteilt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Februar über Weg zu Heizungsgesetz
-
Onlinehändler Shein entgeht einer Sperre seiner Plattform in Frankreich
-
Weltkriegsbombe in ehemaligem Tanklager entschärft: Evakuierungen in Bremen
-
UNO erklärt Hungersnot im Gazastreifen für beendet - Situation weiter "kritisch"
-
Vierfache Mutter erstochen: Großfahndung nach früherem Partner in Niedersachsen
-
Rentenniveau, Mütterrente, Aktivrente: Auch Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
-
Selenskyj: Russland würde nach Sieg über die Ukraine Polen angreifen
-
Kanzleramt will BND-Befugnisse offenbar umfassend erweitern
-
Prozess um Urlaubsfoto an Tankstelle: Boris Beckers Ehefrau muss Veröffentlichung hinnehmen
-
Bundesumweltminister: EU-Beschluss für Lockerungen bei Gentechnik "schwerer Fehler"
-
Ein Jahr später: 52-Jährige als Verursacherin von tödlichem Unfall identifiziert
-
Odermatt? Nein! Sensation durch Zabystran
-
Tödliche Brandstiftung an Wohnhaus: Zwölfeinhalb Jahre Haft in Göttingen
-
Next Gen Finals: Engel scheidet ohne Sieg aus
-
59-Jähriger in Köln wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Coronatests verurteilt
-
Kombination: Armbruster nach Kollaps chancenlos - Hagen vorn
-
Nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: 455 Anträge auf Entschädigung
-
Bundesrat stimmt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten zu
-
14-Jähriger auf Spielplatz erstochen: Mordurteil gegen 17-Jährigen in Arnsberg
-
Ukraine-Gespräche: Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Bundesrat besiegelt Entlastungen: Pendlerpauschale steigt - Gastro-Steuer sinkt
-
Frankreichs Haushaltsentwurf 2026 gescheitert - Sondergesetz geplant
-
Gemischtes Echo auf EU-Entscheidung zur Ukraine-Finanzierung
-
Neuer Wehrdienst kann starten: Auch Bundesrat gibt grünes Licht
-
Vergewaltigungen von sedierter Frau gefilmt: Haftstrafe für Ehemann in Aachen
-
Gentechnik: Knappe Mehrheit der EU-Länder segnet Lockerungen ab
-
Medien: Gnabry verlängert beim FC Bayern
Neun Angeklagte wegen Missbrauchs von Jugendlicher in Hamburger Park verurteilt
Etwas mehr als drei Jahre nach sexuellen Übergriffen auf eine alkoholisierte und widerstandsunfähige 15-Jährige im Hamburger Stadtpark hat das Landgericht der Hansestadt neun Beschuldigte zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr sowie zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vier Strafen wurden nach Gerichtsangaben vom Dienstag unter Auflagen und flankiert von Weisungen zur Bewährung ausgesetzt.
Bei vier weiteren Strafen wird demnach erst nach einem halben Jahr über eine Vollstreckung der Haftstrafe entschieden, bis dahin wird im Rahmen einer sogenannten Vorbewährung noch die weitere Entwicklung der Beschuldigten abgewartet. Auch für diese gelten Auflagen und Weisungen. Ein zehnter Angeklagter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zur Tatzeit 16- bis 20-jährigen Beschuldigten ihr Opfer im September 2020 nahe einer Party im Stadtpark in Hamburg in wechselnden Zusammensetzung über einen längeren Zeitraum hinweg missbraucht hatten. Demnach führten sie die erheblich betrunkene und später zusätzlich auch noch in einer psychischen Ausnahmesituation befindliche Jugendliche wiederholt in ein Gebüsch, wo es zu sexuellen Übergriffen kam.
Nach Angaben des Landgerichts handelte es sich um eine Vergewaltigung teils unter Ausnutzung einer hilflosen Lage, wobei Drohungen oder Gewaltanwendung nicht feststellbar waren. Demnach zeigte das Opfer aufgrund alkoholbedingter "Ausfallerscheinungen" und später im Zuge einer akuten "Belastungsreaktion" zum Teil "paradoxe Verhaltensweisen". Es leistete im späteren Verlauf laut Urteil nicht ausschließbar zumindest auch keinen erkennbaren Widerstand. Die Beschuldigten hätten dies jedoch erkannt und diese Wehrlosigkeit ausgenutzt.
Ein Beschuldigter wurde außerdem wegen der Herstellung jugendpornografischen Inhalte und einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verurteilt. Er hatte während eines Teils der Taten Aufnahmen gemacht. Ursprünglich gab es in dem langwierigen Verfahren elf Angeklagte. Ein beschuldigter Mann wurde bereits im April freigesprochen.
Die Vergewaltigung der Jugendlichen erregte in der Hansestadt Entsetzen und größeres Aufsehen. Die Ermittlungen dauerten lange, weil die Täter unbekannt waren und erst später identifiziert wurden. Auch der im Mai vergangenen Jahres begonnene Prozess dauerte mit 68 Verhandlungstagen lange. Laut Gericht war die Beweisaufnahme "komplex", die meisten Feststellungen beruhten am Ende allein auf Indizien wie DNA-Spuren. Unmittelbare Tatzeugen habe es nicht gegeben.
A.Gasser--BTB