-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
Urteil: Smiley in Vorschlagsliste für Betriebsratswahl unzulässig
Ein Smiley in einer Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl ist einem Urteil zufolge ungültig. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln nach eigenen Angaben vom Freitag. Ein Smiley dürfe in einem sogenannten Listenkennwort einer Vorschlagsliste unter anderem dann nicht benutzt werden, wenn das Bildzeichen keine Wortersatzfunktion einnehme, sondern lediglich einen Gefühlszustand ausdrücke, begründete das Gericht seine Entscheidung. (Az. 9 TaBV 3/23)
Im konkreten Fall fochten fünf Arbeitnehmer eines weltweit tätigen Logistikkonzern am Flughafen Köln/Bonn die Wahl ihres 25-köpfigen Betriebsrats an. Der Wahlvorstand habe ihren Wahlvorschlag zu Unrecht wegen ihres verwendeten Listenkennworts zurückgewiesen, argumentierten sie. Verwendet worden seien stattdessen die Familien- und Vornamen der beiden in der Liste an erster Stelle genannten Wahlbewerber.
Laut Gerichtsangaben hatten die Arbeitnehmer beim Wahlvorstand zunächst einen Wahlvorschlag mit dem Kennwort "fair.die" eingereicht. Das wies der Vorstand wegen einer Verwechslungsgefahr mit der Gewerkschaft ver.di zurück. Darauf entschieden sich die Arbeitnehmer für das Kennwort "FAIR die Liste", wobei dieses in der Mitte mit einem Smiley versehen war. Dieses Kennwort sowie drei weitere ebenfalls mit Smiley versehenen Alternativen lehnte der Wahlvorstand ebenfalls ab.
Wie das Landesarbeitsgericht entschied, ist ein Bildzeichen als Bestandteil eines Kennworts unzulässig, wenn es - wie das benutzte Smiley - lediglich einen Stimmungs- oder Gefühlszustand ausdrücke, keine eindeutige Wortersatzfunktion ausübe und nicht mit ausgesprochen werde.
Zudem hätte auch bei dem Kennwort "FAIR die Liste" eine Verwechslungsgefahr mit dem lautsprachlich ähnlich klingenden "ver.di-Liste" bestanden, erklärte das Gericht weiter. Rechtsbeschwerde ließ das Gericht nicht zu.
A.Gasser--BTB