-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer wird Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
-
Trump billigt Gesetz: 76.000 US-Soldaten bleiben vorerst in Europa
-
Umfrage: 45 Prozent der Deutschen empfinden Smartphones an Heiligabend als störend
-
Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgesprächen zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgespräche zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro
-
Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
-
Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
-
Landgericht Mannheim verhängt Haftstrafen wegen Verkaufs von Luxusautos nach Russland
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen
-
Biathlon: Nawrath im Sprint auf Platz zehn
-
Baden-Württemberg: 19-Jähriger soll 65-Jährigen getötet haben
-
Frau in hessischer Klinik mit Armbrust erschossen: Mordurteil gegen 59-Jährigen
-
Gaza-Gespräche in Miami: Hamas fordert Ende israelischer "Verstöße" gegen Waffenruhe
-
Hinterrücks mit Beil angegriffen: 51-Jähriger wegen Tötung von Onkel verurteilt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Februar über Weg zu Heizungsgesetz
-
Onlinehändler Shein entgeht einer Sperre seiner Plattform in Frankreich
-
Weltkriegsbombe in ehemaligem Tanklager entschärft: Evakuierungen in Bremen
-
UNO erklärt Hungersnot im Gazastreifen für beendet - Situation weiter "kritisch"
-
Vierfache Mutter erstochen: Großfahndung nach früherem Partner in Niedersachsen
-
Rentenniveau, Mütterrente, Aktivrente: Auch Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
-
Selenskyj: Russland würde nach Sieg über die Ukraine Polen angreifen
-
Kanzleramt will BND-Befugnisse offenbar umfassend erweitern
-
Prozess um Urlaubsfoto an Tankstelle: Boris Beckers Ehefrau muss Veröffentlichung hinnehmen
-
Bundesumweltminister: EU-Beschluss für Lockerungen bei Gentechnik "schwerer Fehler"
-
Ein Jahr später: 52-Jährige als Verursacherin von tödlichem Unfall identifiziert
-
Odermatt? Nein! Sensation durch Zabystran
-
Tödliche Brandstiftung an Wohnhaus: Zwölfeinhalb Jahre Haft in Göttingen
-
Next Gen Finals: Engel scheidet ohne Sieg aus
-
59-Jähriger in Köln wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Coronatests verurteilt
-
Kombination: Armbruster nach Kollaps chancenlos - Hagen vorn
-
Nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: 455 Anträge auf Entschädigung
-
Bundesrat stimmt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten zu
-
14-Jähriger auf Spielplatz erstochen: Mordurteil gegen 17-Jährigen in Arnsberg
-
Ukraine-Gespräche: Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Bundesrat besiegelt Entlastungen: Pendlerpauschale steigt - Gastro-Steuer sinkt
-
Frankreichs Haushaltsentwurf 2026 gescheitert - Sondergesetz geplant
-
Gemischtes Echo auf EU-Entscheidung zur Ukraine-Finanzierung
-
Neuer Wehrdienst kann starten: Auch Bundesrat gibt grünes Licht
-
Vergewaltigungen von sedierter Frau gefilmt: Haftstrafe für Ehemann in Aachen
-
Gentechnik: Knappe Mehrheit der EU-Länder segnet Lockerungen ab
-
Medien: Gnabry verlängert beim FC Bayern
-
Bundesrat billigt Haushalt für kommendes Jahr
Bundesverfassungsgericht lässt Frage zu Gutscheinlösung in Pandemie offen
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung über die sogenannte Gutscheinlösung in der Pandemie offen gelassen. Die Karlsruher Richter erklärten am Dienstag eine Vorlage des Amtsgerichts Frankfurt am Main für unzulässig, weil das Amtsgericht nicht gut genug begründet habe, dass die Regelung seiner Auffassung nach verfassungswidrig sei. Die Vorschrift ist schon seit mehr als einem Jahr wieder außer Kraft. (Az. BvL 12/20)
Sie erlaubte es Veranstaltern, bei ausgefallenen Events einen Gutschein auszugeben, statt den Eintrittspreis zu erstatten. In Frankfurt verklagte ein Mann einen Veranstalter auf Rückzahlung von 510 Euro. Ein Konzert, für das er bereits Eintrittskarten gekauft hatte, musste im Juni 2020 wegen der Coronapandemie ausfallen. Der Veranstalter hatte einen Gutschein oder einen Ersatztermin angeboten, was der verhinderte Konzertbesucher aber nicht wollte.
Das Amtsgericht hielt die Gutscheinregelung für einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie und den Vertrauensschutz. Es setzte das Verfahren aus und legte die Frage dem Verfassungsgericht vor. Dabei habe es die Sache aber nicht gründlich genug geprüft, erklärte Karlsruhe. Unter anderem habe es sich nicht mit dem Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers auseinandergesetzt.
Das Frankfurter Gericht muss sich weiter mit dem Fall befassen. Das Verfassungsgericht verwies darauf, dass die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz dabei unwichtig sein könnte, da die strittige Regelung bereits außer Kraft ist. Zudem könne sich die Klage womöglich darauf stützen, dass einer weiteren alten Vorschrift zufolge die Auszahlung des Gegenwerts verlangt werden konnte, wenn der Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst wurde.
I.Meyer--BTB