-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
Aus Suizid wird Mord: Landgericht München I verurteilt Mann wegen Tat an Ehefrau
Ein vermeintlicher Suizid einer Frau ist doch ein Mord durch ihren Ehemann gewesen: Mit dieser Entscheidung änderte das Landgericht München I am Mittwoch in einem Revisionsfall die Strafe gegen den Ehemann. Srecko S. soll nun lebenslänglich ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Ehefrau wurde 2015 erschossen gefunden. In einem ersten Verfahren wurde S. lediglich wegen eines Waffendelikts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, für die damaligen Richter war der Tod der Frau ein Suizid. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung aber wieder auf.
Nach den Feststellungen der nun zuständigen Kammer hatte die Frau sich nicht selbst getötet, sondern war von ihrem getrennt von ihr lebenden Mann erschossen worden. Trotz der von der Frau gegen den Willen des Manns veranlassten Trennung hatte das Paar weiter Kontakt, beide hatten fünf gemeinsame Kinder.
Die Nacht vor der Tat wollten die beiden dem Urteil zufolge gemeinsam verbringen und am anderen Tag einen Ausflug mit den Kindern machen. Am Tatabend habe der Mann eine Nachricht eines Bekannten an die Frau entdeckt und deshalb entschlossen, sie zu töten.
Er habe sie zunächst durch einen Kopfschuss getötet und anschließend einen Suizid vorzutäuschen versucht. So habe S. der Frau eine Patrone in die Hand gelegt. Von diesem Ablauf des Geschehens war das Landgericht nach der Beweisaufnahme überzeugt.
Der Angeklagte hingegen habe unterschiedliche Versionen des Geschehens erfunden. Zunächst gab er an, dass seine Frau sich allein erschossen habe. In einer anderen Version erklärte er, dass er dabei war. Und schließlich sagte er aus, dass der tödliche Schuss bei einem Gerangel um die Waffe abgegeben wurde.
Das Gericht wertete die Tat als Mord aus niederen Beweggründen. Besonders verwerflich sei, dass der Mann die Trennungsentscheidung seiner Frau aus einem übersteigerten Besitzwillen nicht habe akzeptieren wollen, hieß es.
N.Fournier--BTB