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Frankreichs Senat stimmt über Aufnahme der Freiheit zur Abtreibung in Verfassung ab
Frankreich will am Montag endgültig die Freiheit zur Abtreibung in die Verfassung aufnehmen. Dazu treten beide Kammern des Parlaments, Nationalversammlung und Senat, in Versailles zusammen. Eine Verfassungsänderung muss mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit beschlossen werden. Diese gilt als Formsache, da die Abgeordneten beider Kammern bereits mit großer Mehrheit dafür gestimmt haben.
Staatschef Emmanuel Macron hatte mit dem Vorschlag 2022 auf Einschnitte in das Abtreibungsrecht in den USA reagiert. Frankreich wird damit das erste Land, in dem die Freiheit zur Abtreibung in der Verfassung festgeschrieben ist. Dies hat in erster Linie symbolischen Charakter. Der Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein ist in Frankreich bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet.
E.Schubert--BTB