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Lebenslange Haftstrafen wegen Mordes durch Überdosis Methadon in Hamburg
Wegen Mordes durch eine heimlich verabreichte Überdosis Methadon hat das Landgericht Hamburg drei Beschuldigte zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Richterinnen und Richter sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Dienstag als erwiesen an, dass die Männer im Alter von 26 bis 41 Jahren einen 39-jährigen Bekannten vor fast einem Jahr in einer Wohnung in der Hansestadt aus Habgier vergiftet hatten. Sie wollten dem Opfer demnach anschließend Wertsachen rauben.
Laut Anklageschrift tranken die vier Männer in der Wohnung eines der Beschuldigten gemeinsam Alkohol und konsumierten Kokain. Dabei sollen die drei Angeklagten ihrem Bekannten unbemerkt Methadon in ein Getränk getan haben, um dessen Armbanduhr und Bargeld zu stehlen. Der Mann starb an einer Überdosis. Später soll ein Angeklagter unter anderem in die Wohnung des Verstorbenen eingedrungen sein, um etwa elektronische Geräte zu entwenden.
Nach Angaben des Gerichtssprechers verurteilte die zuständige Kammer die Männer jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Es ging demnach auch davon aus, dass die Beschuldigten ihr tendenziell psychisch labiles Opfer während des Tatgeschehens zunächst dazu gebracht hatten, Geld von Konten an sie zu überweisen. Als dieser sich weiteren Überweisungsbitten entzog, lockten sie ihn die Wohnung und verabreichten ihm das Methadon.
Demnach wollten die Angeklagten auf diese Weise Zugriff auf das Mobiltelefon ihres Bekannten erhalten, um weitere Transaktionen und Bestellungen zu tätigen. Nach dessen Tod nahm einer von ihnen auch dessen Schlüssel an sich. Die Staatsanwaltschaft forderte in dem im Dezember begonnenen Verfahren lebenslange Gefängnisstrafen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Nach früheren Angaben der Polizei hatte sich das Geschehen erst mit Verzögerung als Verbrechen dargestellt. Einsatzkräfte fanden das leblose Opfer demnach nach einem Hinweis in der Wohnung. Dass dessen Tod durch eine Überdosis Methadon verursacht wurde und ein mutmaßlicher Mord vorlag, kam erst durch weitere Ermittlungen heraus. Die Beschuldigten wurden mehrere Wochen nach der Tat von Zielfahndern gefasst und kamen in Untersuchungshaft.
C.Meier--BTB