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Streifen auf der Hose: Nike fährt im Markenstreit mit Adidas Sieg vor Gericht ein
Nicht jedes Streifenmuster auf einer Sporthose deutet auf die Marke Adidas hin - auch der US-Konkurrent Nike darf derartige Designs unter Umständen verwenden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab am Dienstag einer Berufung des US-Unternehmens gegen eine Eilentscheidung zugunsten des deutschen Sportartikelherstellers teilweise statt. In vier von fünf fraglichen Fällen darf Nike demnach sein Streifenmuster verwenden.
Adidas hatte im Jahr 2022 im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen Nike beantragt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte dem US-Unternehmen daraufhin, innerhalb Deutschlands fünf bestimmte Sporthosen anzubieten und zu bewerben. Die fraglichen Hosen sind mit einem Zwei- oder Drei-Streifenmuster an der Außennaht versehen.
Ein Einspruch von Nike dagegen wurde abgelehnt, das Unternehmen ging in Berufung und bekam nun in wesentlichen Teilen Recht. Eine der fünf Sporthosen verletze zwar die Markenrechte von Adidas - die drei Streifen auf der Hose seien den drei Streifen des Adidas-Logos sehr ähnlich. In den anderen vier Fällen sei dies jedoch nicht der Fall, erklärte das Gericht.
Drei dieser Hosen seien deutlich sichtbar mit dem Markenzeichen von Nike versehen und das Streifenmuster weise nur zwei Streifen auf. Die eingetragene Adidas-Marke nennt hingegen drei seitlich angebrachte Streifen als kennzeichnend. Auf der vierten Hose prangten ein weniger sichtbares Nike-Emblem sowie drei Streifen. Diese wiesen jedoch einen zu geringen Abstand zueinander auf, erklärte das Gericht. Die Gestaltung wecke "keine Assoziation an die Drei-Streifen-Kennzeichnung" von Adidas.
Das Urteil ist rechtskräftig.
I.Meyer--BTB