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BGH bestätigt lebenslange Haftstrafen nach Mord an Vierjährigem in Hannover
Die lebenslangen Freiheitsstrafen für eine Mutter und ihren Lebensgefährten wegen Mordes an einem Vierjährigen in Hannover ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hannover vom Dezember, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. (6 StR 194/24)
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Frau und ihr Partner den Jungen und ein Geschwisterkind in der gemeinsamen Familienwohnung in Barsinghausen aus "erzieherischen Gründen" über Monate hinweg körperlich misshandelt hatten. Im Januar 2023 schlug der Lebensgefährte den Jungen so heftig, dass der Vierjährige starb.
Aus Sicht des Landgerichts erkannten die Angeklagten aufgrund der Verletzungen und des schlechten Allgemeinzustands des Jungen, dass er qualvoll sterben würde. Sie nahmen dies billigend in Kauf, weil sie sich in ihrer Beziehung gestört fühlten.
Das Paar wurde vom Landgericht Hannover wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge, schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.
C.Meier--BTB