-
Heidenheim gelingt Trendwende
-
Isländer entscheiden über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
-
Medien: Bundesregierung sieht offenbar Russland hinter Drohnenvorfall in Leipzig
-
Bereits mehr als 600 Tote nach Sturzflut im Himalaya - Rettungskräfte kämpfen sich durch Schlamm
-
Hockey: Bundestrainerin Schopman entlassen
-
Rulantica erhält bis Ende 2027 neuen Bereich mit Restaurant und Liegeflächen
-
Alkoholisierter E-Trottinettfahrer flieht in Arbon vor der Polizei
-
Lausanner Triathlon nach Großbrand in Ecublens abgesagt
-
27 Tote nach Drohnenangriff auf Munitionslager westlich von Kiew
-
Siebenjährige bei Kollision mit Roller in Oberengstringen verletzt
-
Geografiequiz fragt nach den zweitgrößten Städten Europas
-
Autofahrer rast mit 189 km/h durch den Uetlibergtunnel
-
Infracore bewertet das See-Spital Horgen mit rund 140 Millionen Franken
-
Balgrist bündelt Orthopädie und rekonstruktive Chirurgie in neuer Unit
-
EchoRapp erhält CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt der Klasse IIa
-
INSA-Umfrage sieht AfD neun Punkte vor CDU und CSU
-
Falsche Polizisten erbeuten Gold- und Silbermünzen im Wert von 20.000 Euro
-
Importierter Hund stirbt trotz scheinbarer Impfnachweise an Tollwut
-
Schlechte Gesundheitsversorgung kann Vertrauen und Wahlverhalten verändern
-
Smartphone oder Kamera: Welche Technik für welche Fotos geeignet ist
-
iX-Workshop vermittelt Aufbau einer Cyberabwehr mit Microsoft Defender XDR
-
Stuttgart sucht nach dem 1:5 in München die richtigen Lehren
-
Feuerwehrschule in Bad Köstritz öffnet Übungsanlagen für Besucher
-
Polizei ermittelt nach Schüssen auf Auto und Wohnhaus in Scharnebeck
-
Russischer Drohnenangriff auf Munitionslager bei Kiew fordert 27 Tote
-
AfD-Nachwuchs eröffnet Kongress in Magdeburg mit Angriffen auf Linke
-
Claire Ghiringhelli gewinnt WM-Bronze im Para-Einer
-
Zuger SVP fordert Parkgebühren für auswärtige Besucher
-
Boëtius erinnert an Basels letzten Auswärtssieg gegen YB
-
Chelsea streicht Enzo Fernández nach Zweifeln an seiner Einsatzbereitschaft
-
Nepals Sturzflut zeigt wachsende Gefahren auch für die Alpen
-
Drei Faktoren stärken Zverevs Titelchance bei den US Open
-
Ökonomen warnen vor Risiken der deutschen Rekordverschuldung
-
Gericht bestätigt Ablehnung einer Berliner Notunterkunft für Familie
-
Dacia Sandero Essential startet für 13.590 Euro
-
Neun Fahrzeugprojekte zeigen den Wandel der Bundeswehr
-
Jassin bringt ostdeutsche Perspektiven zum Festival Pop-Kultur
-
Nordrhein-Westfalen feiert 80 Jahre mit Bürgerfest in Münster
-
Aufräumarbeiten nach Sturm in Bohlingen dauern mehrere Tage
-
Starke Böen und wechselhaftes Wetter in Rheinland-Pfalz und Saarland
-
Sicherheitskreise: Aufständische Soldaten greifen Präsidentenpalast im Niger an
-
Chef von AfD-Nachwuchsorganisation fordert millionenfache "Remigration"
-
Bas bezweifelt Sinn von Attest ab erstem Krankheitstag und stellt Bedingungen
-
Norweger tragen sich in Kondolenzbücher für König Harald V. ein
-
Debatte über ausdrücklichen Schutz sexueller Identität im Grundgesetz
-
Fernverkehr bleibt unzuverlässig: ICE 1541 erreicht nur ein Prozent Pünktlichkeit
-
Bis zu 29 Grad am Wochenende, danach beginnt eine wechselhafte Wetterphase
-
Aktivistengruppe besetzt Zürcher Lindenhof bis Sonntag
-
Staudenmann reist als Favorit zum Kilchberger und plant danach eine Trainingspause
-
Manchester City prüft offenbar Rückkehr von Julián Álvarez
OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm verbessern
Im Kampf für saubere Luft muss die Bundesregierung nachbessern. Das Nationale Luftreinhalteprogramm muss teilweise verändert werden, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag entschied. Einige der Maßnahmen beruhten auf alten Daten, Änderungen seien nicht berücksichtigt worden. Die Regierung kann gegen das Urteil aber noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgehen.
Mit dem Luftreinhalteprogramm sollen die Verpflichtungen zur Reduktion von bestimmten Schadstoffen - darunter Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid - umgesetzt werden. Beschlossen wurde es im Jahr 2019 und im Mai 2024 aktualisiert. Aus Sicht der Klägerin, der Deutschen Umwelthilfe (DUH), reichte das aber nicht aus. Das sah das Gericht nun in Teilen genauso.
Die zugrunde liegende Prognose sei fehlerhaft, erklärte es. Teilweise seien nicht die aktuellsten Daten eingestellt worden. Außerdem seien Veränderungen der Planung nicht berücksichtigt worden, etwa die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Darin würden Holzpelletheizungen erlaubt - diese verschmutzten aber die Luft stärker mit Feinstaub. Ebenfalls nicht berücksichtigt seien in der Prognose Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Bei der Berechnung der Folgen des Kohleausstiegs werde noch davon ausgegangen, dass bis Ende 2029 alle Kohlekraftwerke vom Netz gingen. Beim Verkehr würden die Folgen der Euro-7-Abgasnorm zu positiv eingeschätzt, denn diese lege entgegen der im Programm berücksichtigten Planung weniger strenge Grenzwerte fest. Außerdem sei die staatliche Förderung für Elektroautos einbezogen, die aber inzwischen gestoppt sei.
Das Gericht kritisierte auch, dass der Projektionsbericht über die vorhergesagte Entwicklung der Treibhausgasemissionen aus dem Jahr 2021 berücksichtigt worden sei, nicht aber der aus dem Jahr 2023. Die Bundesregierung sei verpflichtet, das Luftreinhalteprogramm zu ändern. Mit den Maßnahmen müssten die Ziele eingehalten werden, zu denen sich Deutschland verpflichtet habe.
Die Umwelthilfe zeigte sich erfreut über das Urteil. Sie werde nun "die seit neun Jahren überfällige technische Nachrüstung von acht Millionen Dieselfahrzeugen mit bis zu 40-fach überhöhten Abgaswerten durchsetzen, alternativ deren Stilllegung – auf Kosten der des Betrugs bereits überführten Dieselkonzerne", kündigte ihr Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an. Die DUH forderte außerdem eine Filterpflicht für Holzheizungen und Baumaschinen, ein Tempolimit und niedrigere Zahlen in der Massentierhaltung.
Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums erklärte, das Gericht habe "die Komplexität der Prognosen und den damit einhergehenden Aufwand für die Erstellung und Aktualisierung anerkannt und festgestellt, dass eine Aktualisierung nicht immer erforderlich ist, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängt". Die Bundesregierung werde das Urteil umfassend prüfen. Nach Angaben der EU-Kommission sterben durch Luftverschmutzung jedes Jahr 300.000 Menschen in Europa frühzeitig.
T.Bondarenko--BTB