-
Israelische Siedler greifen palästinensisches Dorf Kusra im Westjordanland an
-
Doppelpack von Dallinga: Köln erkämpft Sieg gegen Hoffenheim
-
Party zur historischen Premiere: Elversberg schlägt Leverkusen
-
Reitz trifft, Nkunku glänzt: Demichelis jubelt bei Liga-Debüt
-
Vuelta: Pogacar nach Sturz ausgestiegen
-
AfD-Nachwuchskongress in Magdeburg: Schmähungen und Forderung nach "Remigration"
-
Schon mehr als 680 Tote nach Sturzflut im Himalaya geborgen
-
AfD-Nachwuchskongress in Magdeburg: Forderung nach massenhafter "Remigration"
-
Reese trifft doppelt: Wolfsburg siegt auch beim KSC
-
Mindestens 37 Tote bei russischem Drohnenangriff auf Munitionslager nahe Kiew
-
Heidenheim gelingt Trendwende
-
Isländer entscheiden über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
-
Medien: Bundesregierung sieht offenbar Russland hinter Drohnenvorfall in Leipzig
-
Bereits mehr als 600 Tote nach Sturzflut im Himalaya - Rettungskräfte kämpfen sich durch Schlamm
-
Hockey: Bundestrainerin Schopman entlassen
-
Rulantica erhält bis Ende 2027 neuen Bereich mit Restaurant und Liegeflächen
-
Alkoholisierter E-Trottinettfahrer flieht in Arbon vor der Polizei
-
Lausanner Triathlon nach Großbrand in Ecublens abgesagt
-
27 Tote nach Drohnenangriff auf Munitionslager westlich von Kiew
-
Siebenjährige bei Kollision mit Roller in Oberengstringen verletzt
-
Geografiequiz fragt nach den zweitgrößten Städten Europas
-
Autofahrer rast mit 189 km/h durch den Uetlibergtunnel
-
Infracore bewertet das See-Spital Horgen mit rund 140 Millionen Franken
-
Balgrist bündelt Orthopädie und rekonstruktive Chirurgie in neuer Unit
-
EchoRapp erhält CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt der Klasse IIa
-
INSA-Umfrage sieht AfD neun Punkte vor CDU und CSU
-
Falsche Polizisten erbeuten Gold- und Silbermünzen im Wert von 20.000 Euro
-
Importierter Hund stirbt trotz scheinbarer Impfnachweise an Tollwut
-
Schlechte Gesundheitsversorgung kann Vertrauen und Wahlverhalten verändern
-
Smartphone oder Kamera: Welche Technik für welche Fotos geeignet ist
-
iX-Workshop vermittelt Aufbau einer Cyberabwehr mit Microsoft Defender XDR
-
Stuttgart sucht nach dem 1:5 in München die richtigen Lehren
-
Feuerwehrschule in Bad Köstritz öffnet Übungsanlagen für Besucher
-
Polizei ermittelt nach Schüssen auf Auto und Wohnhaus in Scharnebeck
-
Russischer Drohnenangriff auf Munitionslager bei Kiew fordert 27 Tote
-
Ökonomen warnen vor Risiken der deutschen Rekordverschuldung
-
Claire Ghiringhelli gewinnt WM-Bronze im Para-Einer
-
Zuger SVP fordert Parkgebühren für auswärtige Besucher
-
Boëtius erinnert an Basels letzten Auswärtssieg gegen YB
-
Chelsea streicht Enzo Fernández nach Zweifeln an seiner Einsatzbereitschaft
-
Nepals Sturzflut zeigt wachsende Gefahren auch für die Alpen
-
Drei Faktoren stärken Zverevs Titelchance bei den US Open
-
Nordrhein-Westfalen feiert 80 Jahre mit Bürgerfest in Münster
-
Starke Böen und wechselhaftes Wetter in Rheinland-Pfalz und Saarland
-
Aufräumarbeiten nach Sturm in Bohlingen dauern mehrere Tage
-
AfD-Nachwuchs eröffnet Kongress in Magdeburg mit Angriffen auf Linke
-
Dacia Sandero Essential startet für 13.590 Euro
-
Jassin bringt ostdeutsche Perspektiven zum Festival Pop-Kultur
-
Gericht bestätigt Ablehnung einer Berliner Notunterkunft für Familie
-
Neun Fahrzeugprojekte zeigen den Wandel der Bundeswehr
Urteil in Rheinland-Pfalz: Polizist darf nebenher keinen Autohandel betreiben
Ein Polizist, der neben seinem Beruf einen privaten Autohandel betreibt, darf aus dem Dienst entfernt werden. Es schadet dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung, wenn sich ein Beamter ein zweites wirtschaftliches Standbein aufbaut, wie das Verwaltungsgericht Trier am Montag mitteilte. Der Mann habe ein "hohes Maß an Pflichtvergessenheit" gezeigt (Az.: 4 K 732/24.TR).
Dem Mann war in einem Disziplinarverfahren vorgeworfen worden, über sechs Jahre hinweg einen privaten Autohandel betrieben zu haben. Diese Nebentätigkeit war nicht genehmigungsfähig. Der Mann ging dem Handel zwischen 2011 und 2017 auch während verschiedener Krankschreibungsphasen nach. Darüber hinaus benutzte er seine dienstliche Telefonnummer für den Autoverkauf. Pro Jahr nahm er durch den Handel bis zu zwei Millionen Euro ein.
Im Juli wurde er aus dem Dienst entfernt, weil die Nebentätigkeit ein schweres Dienstvergehen ist. Zu Recht, wie die Verwaltungsrichter nun urteilten. Erschwerend kam für sie hinzu, dass der Mann auch während Dienstunfähigkeitszeiten mit den Autos handelte. Damit verstieß er gegen die Pflicht, sich auch außerhalb seines Dienstes in einer Weise zu verhalten, die der Achtung gerecht wird, die sein Beruf erfordert.
Dass er sich über Jahre bewusst über das Nebentätigkeitsrecht hinweggesetzt hat, offenbare eine vollständige innere Loslösung aus seinen beamtenrechtlichen Pflichten, hieß es. Mildernde Umstände gebe es nicht.
I.Meyer--BTB