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IStGH kritisiert Mongolei wegen Missachtung des Haftbefehls gegen Putin
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat dem Mitgliedsland Mongolei offiziell vorgeworfen, den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin bei dessen Besuch im Land missachtet zu haben. "Die Mongolei ist der Aufforderung des Gerichts zur Zusammenarbeit nicht nachgekommen", teilte der IStGH am Donnerstag mit. Putin war Anfang September in die Mongolei gereist und dort nicht verhaftet worden, obwohl ein internationaler Haftbefehl des IStGH gegen ihn vorliegt.
"Staaten und diejenigen, die der Rechtssprechung des Gerichts zustimmen, sind verpflichtet, Personen, gegen die Haftbefehle des IStGH vorliegen, zu verhaften und zu übergeben", hieß es in der Erklärung des Den Haager Tribunals. Dabei spiele die Position oder Staatsangehörigkeit der Betroffenen keine Rolle. Angesichts der Schwere des mongolischen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Gericht wurde der Fall an die Versammlung der Mitgliedsstaaten weitergegeben, wie die IStGH-Richter mitteilten.
Anlass von Putins Besuchs in Ulan Bator war der 85. Jahrestag des Sieges der sowjetischen und mongolischen Streitkräfte über Japan. Der Kreml-Chef war dort pompös empfangen worden.
Die Reise in die Mongolei war Putins erster Besuch in einem IStGH-Mitgliedsland seit Erlass des Haftbefehls gegen ihn im März 2023. Reisen in andere Mitgliedsländer vermied er bisher.
Dem IStGH zufolge gibt es "vernünftige Gründe anzunehmen", dass der Kreml-Chef "die Verantwortung für das Kriegsverbrechen der widerrechtlichen Deportation" ukrainischer Kinder nach Russland trage. Die Ukraine wirft den russischen Behörden vor, aus den von Moskau kontrollierten ukrainischen Gebieten tausende Kinder aus Kinderheimen und anderen staatlichen Einrichtungen nach Russland gebracht zu haben. Russland hatte angegeben, es habe Kinder aus umkämpften Gebieten zu deren Schutz umgesiedelt.
C.Kovalenko--BTB