-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Hernán Barcos verteidigt Familie gegen Vorwürfe von Ana Paula Consorte
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Tasio offenbart Damián seine Beziehung zu Paula in 'Sueños de libertad'
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
-
US-Midterm-Wahl: Trumps Macht und die Rolle des Kongresses unter Druck
-
Letzte Funksprüche zeigen Kontrollverlust vor Learjet-Absturz in Florida
-
Der Begriff „migrantisches Milieu“ belebt die Stadtbild-Debatte neu
-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Dobrindts Äußerung über „Chaoten“ löst Kritik von Grünen und Linken aus
-
Mehr als 1000 Berliner SPD-Mitglieder wenden sich gegen Rot-Grün-Rot um jeden Preis
Urteil in Hessen: Versehentliche Trunkenheit durch Schnapspralinen unglaubwürdig
Die Behauptung, durch das Essen von Schnapspralinen versehentlich betrunken geworden zu sein, ist laut einem Urteil aus Hessen unglaubwürdig. Bei den in seinem Blut gemessenen 1,32 Promille Alkohol hätte ein Mann 0,2 bis 0,3 Liter Hochprozentiges trinken müssen, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Das entspräche mindestens 132 Kirschwasserpralinen einer bekannten Marke. (Az.: 907 Cs 515 Js 19563/24)
Der Angeklagte war in einer Januarnacht mit 1,32 Promille Alkohol im Blut mit seinem Auto durch Hofheim am Taunus gefahren. Dadurch war er nicht mehr in der Lage, sein Auto sicher zu führen. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und zog seinen Führerschein ein.
In der Verhandlung gab der Mann an, dass er nach einem Saunabesuch unterzuckert im Auto auf dem Parkplatz eingeschlafen sei. Von einem unbekannten Pärchen habe er einen Beutel mit etwa tischtennisballgroßen und vermutlich mit Wodka gefüllten Pralinen angeboten bekommen. Davon habe er acht oder neun Stück gegessen. Dass sie mit Alkohol gefüllt gewesen seien, habe er nicht bemerkt.
Das stufte das Gericht als unglaubwürdig ein. Selbst unter der Berücksichtigung, dass er Pralinen gegessen habe, die so groß waren wie Tischtennisbälle, und selbst wenn er zwölf statt neun verzehrt hätte, hätten diese für den bei ihm gemessenen Promillewert von 1,32 jeweils immer noch mehr als zwei Zentiliter eines 40-prozentigen Alkohols enthalten müssen.
Ob ein solches Produkt dann noch als Praline bezeichnet werden könne, sei zweifelhaft, befanden die Richter. Bei dieser Menge sei "absolut fernliegend", dass der Angeklagte die Alkoholfüllung nicht wahrgenommen habe.
O.Krause--BTB