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19-Jähriger ersticht Exfreundin: 14 Jahre und sechs Monate Gefängnis in Bayern
Nach dem Mord eines 19-Jährigen an seiner 18 Jahre alten Exfreundin in deren Elternhaus hat das Landgericht im bayerischen Bayreuth den Heranwachsenden am Freitag zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem behielt sich das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung des Manns vor, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Das Gericht verurteilte den Täter trotz seines Alters nach Erwachsenenstrafrecht statt nach dem milderen Jugendstrafrecht. Dass er anstelle einer bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe eine zeitliche begrenzte Strafe erhielt, erklärt sich mit einer Regelung für Heranwachsende, die für Mord zwischen zehn und 15 Jahren Haft vorsieht.
Der 19-Jährige war im Mai zum Elternhaus seiner Exfreundin gekommen, nachdem er dies als Abschiedsbesuch angekündigt hatte. Tatsächlich tötete er die arglose junge Frau dann mit einer Vielzahl von Messerstichen.
F.Pavlenko--BTB