-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Tasio offenbart Damián seine Beziehung zu Paula in 'Sueños de libertad'
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
-
US-Midterm-Wahl: Trumps Macht und die Rolle des Kongresses unter Druck
-
Letzte Funksprüche zeigen Kontrollverlust vor Learjet-Absturz in Florida
-
Der Begriff „migrantisches Milieu“ belebt die Stadtbild-Debatte neu
-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Dobrindts Äußerung über „Chaoten“ löst Kritik von Grünen und Linken aus
-
Mehr als 1000 Berliner SPD-Mitglieder wenden sich gegen Rot-Grün-Rot um jeden Preis
-
Sachsen-Anhalts CDU ringt um Konsequenzen aus einem umstrittenen Papier
-
Niko Ilicevic stellt mit 16 Jahren den Bundesliga-Altersrekord ein
-
Der Berliner Gendarmenmarkt erzählt von französischer Einwanderung und Wandel
-
Kapstadts Konflikt mit Pavianen verschärft sich in wohlhabenden Vororten
-
NFL-Katastrophenangst: Helikopter fliegt direkt in Feuerwerk
Gericht wertet "From the River to the Sea" als Hamas-Slogan: Berlinerin verurteilt
Unter anderem wegen des Verwendens der israelfeindlichen Parole "From the River to the Sea" ist eine 42-jährige Frau in Berlin am Freitag zu einer Geldstrafe von 1300 Euro verurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft war dies das erste Mal, dass ein Berliner Gericht die Verwendung des Spruchs als Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation wertete und sie deshalb verurteilte.
Die Parole wird der radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas zugeordnet und spricht dem Staat Israel das Existenzrecht ab. Die Angeklagte verwendete "From the River to the Sea" 2023 auf ihrem öffentlich einsehbaren Profil der Onlineplattform Instagram mit dem Namen "Hamas Lounge", wie sie auch selbst einräumte.
Die Parole sei eindeutig ein Kennzeichen der Hamas, sagte Richterin Susann Wettley in ihrer Urteilsbegründung. Diese habe sich den Spruch zu eigen gemacht und nutze ihn immer wieder. Auch in der Bevölkerung werde die Parole mittlerweile mit der Organisation in Verbindung gebracht, sagte Wettley.
Staatsanwalt Tim Kaufmann hatte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 1800 Euro beantragt. Aus seiner Sicht ist die Parole ein "zentrales Identifikationsmoment" der Hamas, was der Angeklagten auch bewusst gewesen sei. Auch habe sie keine wirkliche Reue gezeigt oder sich glaubwürdig distanziert.
Die Verteidigung der 42-Jährigen forderte hingegen einen Freispruch, weil die Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt habe. Es sei ihr nicht darum gegangen, die Hamas zu unterstützen, sondern ihre persönliche Sichtweise darzulegen.
Am 7. Oktober 2023 hatten Kämpfer der Hamas und anderer militanter Palästinensergruppen in mehreren Orten im Süden Israels nach israelischen Angaben 1206 Menschen getötet und 251 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Israel geht seitdem massiv militärisch im Gazastreifen vor. Dagegen protestieren Menschen auch in Berlin regelmäßig. Immer wieder wird dabei auch die Parole "From the River to the Sea" skandiert.
E.Schubert--BTB