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Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern
Wegen der körperlichen Misshandlung ihrer Pflegekinder ist eine 54 Jahre alte Frau in Bayern rechtskräftig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach verwarf am Montag die Berufung von Gabriele P. gegen ein entsprechendes Urteil des Ansbacher Amtsgerichts, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Ihr wegen Beihilfe verurteilter Mann hatte bereits das erste Urteil akzeptiert. Er war zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Ehepaar hatte zwischen 2002 und 2021 insgesamt sechs Pflegekinder aufgenommen. Immer wieder misshandelte die Frau diese Kinder körperlich und seelisch, wie das nun rechtskräftige Urteil feststellte.
So wurde eines der Kinder nach dem Einnässen mit dem Kopf in eine Regentonne getaucht, Kinder wurden mit einem Bambusstock geschlagen oder wurden kalt abgeduscht und mussten dann nackt zum Trocknen in den Garten - dies auch im Winter und bei Temperaturen, bei denen die Haare froren. Alle Kinder bekamen häufig ungenießbaren Haferbrei zu essen.
E.Schubert--BTB