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Mann in Berlin nach tödlichem Stoß auf S-Bahngleise verurteilt
Weil er einen Bekannten auf die Gleise am Berliner S-Bahnhof Oranienburger Straße stieß und dieser von einem einfahrenden Zug erfasst und getötet wurde, ist ein 32-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Außerdem ordnete das Berliner Landgericht am Mittwoch eine Unterbringung des Manns in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann und das 48-jährige Opfer im Mai dieses Jahres wegen einer Flasche Alkohols in Streit geraten waren. Aus Wut stieß der 32-Jährige seinen stark betrunkenen Bekannten schließlich in das Gleis, auf das kurze Zeit später eine S-Bahn einfuhr. Trotz Gefahrenbremsung durch den Zugführer erfasste die Bahn den 48-Jährigen, der noch vor Ort starb. Der 32-Jährige wurde der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte habe in dem Streit "völlig unangemessen aggressiv reagiert", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß in seiner Urteilsbegründung. Dass er seine Wut nicht habe kontrollieren können und die Lage völlig falsch eingeschätzt habe, liege vermutlich auch an seiner Krankheit. Der Mann leidet laut einem Gutachten unter einer psychotischen Störung.
Wegen dieser Störung sei die Kammer davon ausgegangen, dass eine erheblich verminderte Steuerungsfähgkeit vorgelegen habe, sagte Groß. Wegen der "fehlenden Fähigkeit zur Folgeeinschätzung" sei dem Beschuldigten auch kein Tötungsvorsatz unterstellt worden. Daher erfolgte die Verurteilung wegen Körperverletzung - "allerdings mit einem erheblichen Maß an Fahrlässigkeit", betonte Groß.
Das verhängte Strafmaß bedeute aber nicht automatisch, dass der Beschuldigte nach fünf Jahren aus dem Maßregelvollzug entlassen werde, erklärte Groß. "Sie müssen mitarbeiten und einsehen, dass Sie krank sind", sagte er an den Beschuldigten gerichtet. Der Maßregelvollzug sei für den 32-Jährigen mutmaßlich die letzte Chance, aus seinem Leben noch etwas zu machen, ansonsten werde er Dauergast vor Gericht. "Ich will Sie hier nicht wiedersehen", betonte Groß.
J.Bergmann--BTB