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Prozess um Mord an Fabian aus Güstrow: Verteidigung fordert Freispruch
Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat die Verteidigung einen Freispruch für die angeklagte Gina H. gefordert. Es gebe ihrer Ansicht nach keine lückenlose Beweiskette, um der Angeklagten den Mord an dem Kind nachzuweisen, sagte deren Anwälte am Freitag vor dem Landgericht Rostock. Die Anklage stütze sich auf Vermutungen und Spekulationen.
Die Verteidiger zweifelten unter anderem die Aussagekraft von Faser-, Blut-und Schuhspuren an. Diese seien nicht zwingend Gina H. zuzuordnen, sagten sie. Außerdem habe die Angeklagte kein Motiv gehabt, um den Achtjährigen zu töten. Aus Sicht der Verteidiger schließen demnach auch Zeugenaussagen H. als Täterin aus. So sollen zwei Kinder Fabian noch gesehen, als er laut Anklage bereits von Gina H. getötet worden war, hieß es in dem Plädoyer.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten bereits am Donnerstag eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld der Angeklagten beantragt, bei der es sich um die frühere Lebensgefährtin des Vaters des getöteten Jungen handelt. Ihrer Überzeugung nach tötete die 30-Jährige Fabian im Oktober 2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen.
Die Angeklagte beteuerte am Freitag in ihrem letzten Wort erneut ihre Unschuld und kündigte an, dafür bis zum "höchsten Gericht" zu gehen. Außerdem beklagte sie, vor allem in den sozialen Medien vorverurteilt, verspottet und verhöhnt worden zu sein. Sie sei aber kein Monster. Das Urteil will das Gericht am 35. Prozesstag am 10. November verkünden.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte den Jungen, der gerade allein zu Hause war, unter einem Vorwand aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und an einem abgelegenen Tümpel bei dem Dorf Klein Upahl mit sechs Messerstichen getötet haben. Kurz danach soll sie die Leiche angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Dort wurde Fabian vier Tage später gefunden.
A.Gasser--BTB