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Anwälte in Oldenburg spielten Prozessgewinn vor - Schadenersatz für Mandantin
Wegen falscher Angaben gegenüber einer ehemaligen Mandantin müssen zwei Anwälte aus dem niedersächsischen Landkreis Oldenburg knapp 60.000 Euro Schadensersatz an diese zahlen. Das Landgericht Oldenburg sah es als erwiesen an, dass die Rechtsanwälte ihrer Mandantin wahrheitswidrig mitgeteilt hatten, in einem Regressprozess 1,2 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen zu haben. Tatsächlich war dafür laut Gericht aber gar kein Antrag gestellt worden.
In der Annahme, die 1,2 Millionen Euro zu bekommen, erfüllten sich die Mandantin und ihr Ehemann einen Lebenstraum in Gestalt eines freistehenden Eigenheims und unterzeichneten einen Kaufvertrag über 429.000 Euro, wie es vom Landgericht weiter hieß. Einer der Anwälte soll die Frau immer wieder mit neuen Ausreden bezüglich des ihr vermeintlich zustehenden Schadenersatzes vertröstet haben. Zudem gab er an, noch ein weiterer Rechtsstreit sei gewonnen worden, aus dem der Mandantin ein weiterer Schadenersatz in Höhe von 500.000 Euro zustehe.
Da die Frau den Grundstückspreis letztlich nicht bezahlen konnte, machte der Verkäufer ihr gegenüber wiederum Schadenersatzansprüche geltend. Die Frau musste knapp 60.000 Euro bezahlen - die sie nun von den Anwälten verlangen kann. Das Urteil vom 26. November ist noch nicht rechtskräftig.
T.Bondarenko--BTB